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BDEW-Forderungen zum Masterplan Ladeinfrastruktur II

Kerstin Andreae: Der Hochlauf der Ladeinfrastruktur braucht mehr Pragmatismus auf Seiten der Politik und Verwaltung

Stabiler Regulierungsrahmen +++ Mehr Flächen +++ Effizientere Genehmigungsverfahren +++ Unbürokratischere Förderung

Die Bundesregierung hat das Ziel von 15 Millionen vollelektrischen Pkw im Jahr 2030 im Koalitionsvertrag verankert, damit Deutschland die Klimaziele im Verkehrssektor erreicht und Leitmarkt für Elektromobilität wird. Der Wille nach mehr Unabhängigkeit von russischen Energieimporten wie Öl machen die Erreichung dieses Ziels sogar noch dringlicher. Ein Baustein für den Hochlauf der Elektromobilität ist der Ausbau der Ladeinfrastruktur, dessen Rahmenbedingungen nun auf Basis des Masterplans Ladeinfrastruktur II weiterentwickelt werden soll. Der BDEW, dessen Mitgliedsunternehmen über 80 Prozent der öffentlichen Ladeinfrastruktur betreiben sowie die Netzanschlüsse bereitstellen, hat daher die wichtigsten Punkte zusammengetragen, mit denen die Bundesregierung den Ladeinfrastruktur-Ausbau erfolgreich unterstützen kann.

„Wir kommen mit dem Ausbau der Ladeinfrastruktur gut voran“, erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. „Damit der Hochlauf zukünftig aber nicht ausgebremst, sondern weiter beschleunigt wird, brauchen wir deutlich mehr Pragmatismus auf Seiten der Politik und der Verwaltung sowie eine Konzertierte Aktion Elektromobilität, bei der alle Akteure - Energiebranche,  Automobilwirtschaft, Wohnungswirtschaft, Handel und Kommunen - zusammen mit der Politik an einen Tisch kommen. . Gerade in der Phase des Markthochlaufs müssen wir eng zusammenarbeiten, um zu klugen und kundenfreundlichen Lösungen zu kommen.“

Essenziell für die Mobilisierung privater Investitionen ist ein stabiler Regulierungsrahmen. Es muss die Maxime gelten: “Weniger ist mehr.“ Änderungen im Regulierungsrahmen, wie beispielsweise die Änderungen am Mess- und Eichrecht, führen im schlechtesten Fall dazu, dass aufgebaute Ladeinfrastruktur wieder ausgetauscht werden muss, statt den Fokus auf den weiteren Ausbau zu legen. In der jetzigen Phase sollte auf Detailregulierung wie Vorgaben zu einzelnen technischen Lösungen verzichtet werden und stattdessen ein klarer Fokus auf die übergeordneten Rahmenbedingungen des Ladeinfrastrukturausbaus gelegt werden. Dies sind die Verfügbarkeit geeigneter Flächen, die Beschleunigung von Genehmigungen und die Entbürokratisierung der Förderung.“

Die Verfügbarkeit geeigneter Flächen für Ladeinfrastruktur und den notwendigen Netzbetriebsmitteln ist derzeit wohl die größte Herausforderung für die Unternehmen. Das von der Leitstelle Ladeinfrastruktur bereitgestellte FlächenTOOL könnte dafür ein hilfreiches Instrument sein. Dieses Tool lebt jedoch von den Inhalten, die noch nicht zufriedenstellend sind. Die Leitstelle Ladeinfrastruktur sollte daher insbesondere Flächen des Bundes und bundeseigener Betriebe wie beispielsweise der Deutschen Bahn auf Eignung prüfen und im Flächen-Tool ausweisen. Und auch die Kommunen sollten mobilisiert werden, ihre geeigneten Flächen in das Flächen-Tool einzutragen.

Der zweite große Engpass sind die langwierigen Genehmigungsprozesse und die stark variierenden Anforderungen je nach Bundesgebiet. Für den einfachen Ausbau sollten die Genehmigungsprozesse „E-Mobility-Ready“ ausgestaltet werden.  Im Masterplan Ladeinfrastruktur II sollten die Standardisierung der Anforderungen und Genehmigungsverfahren sowohl bei den Autobahndirektionen des Bundes als auch bei den Baubehörden in den Bundesländern und Kommunen beinhalten. Vereinfachungen und Beschleunigungen der Genehmigungsprozesse kommen sowohl Ladesäulenbetreibern als auch Netzbetreibern, die für die Realisierung des Netzanschlusses verantwortlich sind, zugute. Weitere Schulungen und finanzielle Unterstützung der Kommunen sollten ebenfalls vorgesehen werden sowie eine Bewusstseinsschaffung bei den Städten und Kommunen zu anstehenden Genehmigungsverfahren im Bereich der E-Mobilität.

Der dritte Punkt, um dem Ausbau der Ladeinfrastruktur zusätzlich Schwung zu verleihen, ist eine Überarbeitung oder Neukonzipierung der Bundesförderprogramme. Die Förderverfahren für öffentliche Ladeinfrastruktur sind aktuell zu unübersichtlich, bürokratisch und langwierig. Aus diesem Grund werden Fördermittel kaum abgerufen. Hier brauchen wir kluge und pragmatische Lösungen, in Anlehnung an die sehr erfolgreiche private Wallbox-Förderung der KfW.

Wichtig ist darüber hinaus, sich auf realistische Ziele für den Ladesäulenbedarf zu verständigen. Ein Rechenmodell der Nationalen Plattform Mobilität hat für 15 Millionen E-Pkw und den von der EU zugrunde gelegten drei Volllaststunden pro Tag einen Bedarf zwischen 107.000 und 631.000 Ladepunkten errechnet. Nach Einschätzung des BDEW ist sogar nur ein Bedarf zwischen 100.000 und 250.000  öffentlichen Ladepunkte im Jahr 2030 realistisch, da davon auszugehen ist, dass auch zukünftig der Großteil der Ladevorgänge privat oder beim Arbeitgeber erfolgen und der Anteil der Schnellladepunkte im öffentlichen Bereich zunehmen wird. Das 1-Million-Ladepunkteziel liegt deutlich darüber. Um den Ladebedarf zu evaluieren und auf dieser Basis den Ausbau der Netze und der Ladesäulen planen zu können, sind in den kommenden Jahren kontinuierlich sogenannte Clean-Room-Gespräche mit der Automobilindustrie zu E-Pkw im Abstand von zwei Jahren sinnvoll. Auf Basis dieser Gespräche sollte die Studie des Bundesverkehrsministeriums zum Ladeinfrastrukturbedarf aktualisiert werden.

Das vollständige Forderungspapier zur Neuauflage des Masterplans Ladeinfrastruktur „Weniger Regulierung, mehr Flächen, effizientere Genehmigungen und unbürokratischere Förderung – So kann die Bundesregierung den Ladeinfrastruktur-Ausbau erfolgreich unterstützen“ finden Sie unter diesem Link

Weitere Hintergrundinformationen zum Ladeinfrastrukturbedarf und der Verbesserung der Förderprogramme des Bundes finden Sie zudem in der Puplikation „Fakten und Argumente – Wie viel Ladeinfrastruktur braucht Deutschland?“.

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