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Neuer Entwurf der Düngeverordnung

BDEW: „Zu viele Hintertüren durch Ausnahmen und Umgehungsmöglichkeiten“

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat einen neuen, nicht zwischen den Bundesministerien abgestimmten Entwurf der Düngeverordnung vorgelegt. Mit dem Entwurf soll das deutsche Nitrat-Aktionsprogramm geändert und dadurch den Kritikpunkten der Europäischen Kommission hinsichtlich der unzureichenden Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie Rechnung getragen werden.

Anlässlich der Beratung der Düngeverordnung und des Agrarpolitischen Berichtes im Deutschen Bundestag erklärt Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser:

„Aus Sicht des BDEW sind die vorgelegten Änderungen der Düngeverordnung zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie völlig unzureichend. So lassen sich weder die Vorgaben der EU erfüllen noch die Nitrateinträge im Grundwasser entscheidend reduzieren. Abhilfe schaffen kann nur eine vollumfängliche Anpassung der Düngeverordnung an die europäischen Vorgaben. Diese steht bislang noch aus.

Der Referentenentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums enthält zu viele Hintertüren. So sind zahlreiche Ausnahmen vorgesehen: für Flächen, die zum Anbau von Sonderkulturen oder für den Weinbau genutzt werden o-der für Betriebe, für die die Einhaltung der Vorgaben „unzumutbar“ oder aus „agrarstrukturellen Gründen“ nicht sinnvoll sei. Auch die geplanten Ausnahmen bei der Phosphatdüngung oder für Dauergrünland, die von der EU-Kommission kritisierten Verlustrechnungen sowie unzureichende Schutzmaßnahmen bei Hanglagen und gefrorenen Böden konterkarieren das Ziel einer Verbesserung der Grundwasserqualität. Noch immer fehlt zudem die EU-konforme Ausweisung der phosphat- und nitratbelasteten Gebiete.

Ob die vorgeschlagene Minderung der Düngung um 20 Prozent in nitratgefährdeten Gebieten überhaupt ausreichend ist, um weitere Nitratbelastungen zu verhindern, ist fraglich. Denn dies hängt von den Standortbedingungen ab. Die vorgeschlagenen Gewässerabstände sind nicht ausreichend. Der bislang vorgeschriebene Mindestabstand sollte von einem Meter auf mindestens fünf Meter erhöht werden.

Durch all diese Ausnahmen und Hintertüren werden wieder Tür und Tor zur Umgehung der EU-Regelungen geöffnet. Die ausführliche Stellungnahme des BDEW zum Verordnungs-Entwurf steht hier zum Download bereit.

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