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Umlage nach KWK-Gesetz bleibt 2021 nahezu konstant

BDEW: Flexible KWK-Anlagen werden zunehmend wichtiger für die Versorgungssicherheit

Die Umlage, die Verbraucher mit ihrer Stromrechnung für die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) nach dem KWK-Gesetz (KWKG) zahlen, steigt im kommenden Jahr nur sehr moderat. Laut der von den vier Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) veröffentlichten Prognose soll sich die KWKG-Umlage von derzeit 0,226 auf 0,254 Cent pro Kilowattstunde (kWh) leicht erhöhen. Seit 2016 war diese Umlage von seinerzeit 0,445 auf 0,226 Cent/kWh in 2019 deutlich gesunken. Mit 0,254 Cent/kWh bleibt die KWKG-Umlage auch im Jahr 2021 auf einem sehr niedrigen Niveau.

Dazu die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, Kerstin Andreae: „Es ist erfreulich, dass die Umlage nach dem KWK-Gesetz im nächsten Jahr beinahe konstant bleibt. In den kommenden Jahren wird über die KWK-Umlage eine zentrale Komponente der Energiewende finanziert: Der Ersatz von Kohle als Brennstoff zur gleichzeitigen Erzeugung von Strom und Wärme durch Gas und Erneuerbare Energien. Diese Umstellung ist Voraussetzung dafür, um die Kohleverstromung wie geplant bis spätestens 2038 beenden zu können. Es ist angesichts des hierfür erforderlichen Neubaus von KWK-Anlagen und der verstärkten Einbindung von Abwärme, Umweltwärme und Wärme aus Erneuerbaren Energien in KWK-/Wärmenetzsysteme damit zu rechnen, dass die KWK-Umlage künftig moderat steigen wird.“

Flexible KWK-Anlagen in der öffentlichen Versorgung, die mit Gas, Biomethan oder Wasserstoff betrieben werden, seien zudem unverzichtbarer Bestandteil für eine gesicherte Strom- und Wärmeversorgung. „Immer dann, wenn Strom aus Wind und Sonne nicht im ausreichenden Umfang zur Verfügung steht, können KWK-Anlagen einen wichtigen Beitrag für die Versorgungssicherheit leisten.“

Die KWKG-Förderung für Strom aus hocheffizienten KWK-Anlagen sei darüber hinaus essenziell zur Schaffung von Investitionssicherheit für die weitere Dekarbonisierung der Strom- und Fernwärmeversorgung, so Andreae. Für die Umstellung der KWK-Strom- und Wärmeerzeugung auf klimafreundlichere und erneuerbare Brennstoffe würden Nah- und Fernwärmeversorger in den kommenden Jahren hohe Summen in neue KWK-Anlagen investieren. Gleichzeitig werde der Anteil von Wärme aus Erneuerbaren Energien (Solarthermie; Geothermie und Power-to-Heat usw.), von Wärme aus der Umwelt über Großwärmepumpen und von Abwärme in Wärmenetzen weiter erhöht. Diese Maßnahmen erforderten alle umfangreiche Investitionen.

Von Aufträgen für den Neubau von hocheffizienten Gas-KWK-Anlagen zum Ersatz von Kohle-KWK, für die Errichtung von EE-Wärmeerzeugungsanlagen und für den Ausbau und die Transformation der Wärmenetzinfrastruktur profitieren nach BDEW-Angaben zahlreiche Branchen: Insbesondere Hersteller von unterschiedlichsten Komponenten bis hin zu Steuerungssoftware und digitalen Lösungen, der Maschinen- und Anlagenbau, Hoch- und Tiefbau, Ingenieurbüros, Baustofflieferanten und der Leitungsbau. So werden Arbeitsplätze geschaffen oder gesichert und regionale Wertschöpfung generiert. Gleichzeitig stellt die sukzessive dekarbonisierte Nah- und Fernwärme einen unverzichtbaren Baustein zur Erreichung der Klimaschutzziele im Gebäudesektor – insbesondere in städtischen Gebieten mit hohen Anteilen von Altgebäudebestand und Geschosswohnungsbau – dar.

„Das KWKG ist hierbei ein wichtiger Konjunkturmotor für mehr Klimaschutz, der in der aktuellen Situation dringend benötigt wird“, betont die BDEW-Chefin.

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