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Wasserwirtschaftliche Jahrestagung 2021

Vorsorgeprinzip und Verursacherprinzip umfassend verankern

Die deutsche Wasserwirtschaft diskutiert am 16. und 17. März auf der Wasserwirtschaftlichen Jahrestagung die aktuellen Herausforderungen der Branche. Hierzu erklärt Nathalie Leroy, BDEW-Vizepräsidentin Wasser/Abwasser:

„In den vergangenen, durch die Corona-Pandemie geprägten zwölf Monaten hat sich die Wasserwirtschaft nicht nur als verlässliche Säule der Daseinsvorsorge erwiesen. In der Pandemie wurde in der Bevölkerung auch wieder ein Bewusstsein dafür geschaffen, welche große Bedeutung sauberes Trinkwasser beispielsweise bei der Beseitigung von Viren hat. Häufiges, gründliches Händewaschen, aber auch die Reinigung von Wäsche und Oberflächen tragen dank der hohen Hygienemaßstäbe in der Wasserversorgung maßgeblich zur Eindämmung des Virus bei. Die verlässliche Verfügbarkeit von sauberem Trinkwasser ist für die Bevölkerung essenziell und nicht ersetzbar.

Die Wasserwirtschaft ist sich ihrer großen Verantwortung bewusst und betrachtet den Umwelt- und Ressourcenschutz seit vielen Jahren als wesentliche Aufgabe des Vorsorgeprinzips und der Unternehmenstätigkeit. Ein zentrales Thema ist die Auswirkung des Klimawandels auf die Wasserwirtschaft. Nach dem dritten „Trockensommer“ in Folge muss beispielsweise der Vorrang der Wasserversorgung vor anderen Nutzungen auf die Tagesordnung. Darüber hinaus steigt in einigen Regionen die Notwendigkeit, die bestehende Infrastruktur weiter auszubauen, um den Wasserbedarf in allen Regionen sicherzustellen. Um die Grundwasserneubildung zu sichern, gilt es, trotz des stetigen Zubaus von Flächen die Versickerung von Regenwasser im Boden zu gewährleisten. Konkret bedeutet das, die schnelle Abführung von Wasser durch Drainagensysteme zu vermindern und Sickerungsmöglichkeiten vor Ort zu schaffen.

Auch den Grundwasserschutz und den Schutz der Oberflächengewässer behält die Wasserwirtschaft im Blick. Nitrateinträge durch Überdüngung und Pflanzenschutzmitteln stellen ernst zu nehmende Verunreinigungen der Ressource Wasser dar. Wichtig ist daher, dass Einträge möglichst bereits an der Quelle vermieden werden oder die Stoffe umweltverträglich abbaubar sind. Hierfür brauchen wir eine Agrarpolitik, die gewässerverträglich ausgestaltet ist und die Einhaltung des Nitratgrenzwerts der EU-Nitratrichtlinie sicherstellt. Neue Modelle der Gebietsabgrenzung von sogenannten „Roten Gebieten“ dürfen deshalb nicht im Gegensatz zu den tatsächlichen Messwerten im Grundwasser stehen. Damit hätten wir dem Gewässerschutz einen „Bärendienst“ erwiesen.

In gleichem Maße ist eine Spurenstoffpolitik notwendig, die über die gesamte Akteurskette von der Herstellung bis zur Anwendung auf Vermeidung setzt. Die EU-Kommission hat dies in ihrem Ansatz zum „Zero pollution action plan“ aufgegriffen. Ein „weiter so“ mit der jetzigen Abwasserabgabe ist auf jeden Fall keine zukunftsgerichtete Strategie. Sie ist letztendlich einen „Lizenz“ zur Verschmutzung. Der BDEW hat deshalb zur Finanzierung von Reinigungsleistungen ein Fondsmodell vorgeschlagen, dass entsprechend der Schädlichkeit von Stoffen einen Anreiz bieten soll, Stoffeinträge zu vermeiden oder zu reduzieren. Dabei sollten wir uns allerdings nicht nur auf eine europäische Lösung verlassen, sondern parallel auch in Deutschland einen eigenen politischen Anspruch entwickeln, um diese Form der Herstellerverantwortung umzusetzen.“

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