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BDEW zum Wärmeplanungsgesetz:

Wärmewende muss jetzt in die Umsetzung gehen

Der Deutsche Bundestag hat heute das Wärmeplanungsgesetz verabschiedet. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Mit dem Wärmeplanungsgesetz ist nun ein weiterer zentraler Baustein zur Umsetzung der Wärmewende vom Bundestag beschlossen worden. Die kommunale Wärmeplanung soll für Kommunen, für Bürgerinnen und Bürger und die Energieversorgungsunternehmen der zentrale Navigator in der Wärmewende werden. Sie setzt den Rahmen für die künftig verfügbaren Infrastrukturen, dem Rückgrat der zukünftigen, klimaneutralen Wärmeversorgung.

Richtigerweise hat die Koalition auf den letzten Metern noch einige wichtige Änderungen in das Wärmeplanungsgesetz aufgenommen. Dazu gehört unter anderem die vereinfachte Nutzung regional verfügbarer Biomasse. Diese kann gerade in bestimmten ländlichen Gebieten und kleineren Gemeinden eine wichtige Rolle für die Wärmeplanung spielen. Auch bei der Nutzung von Abwärme aus der thermischen Abfallbehandlung hat die Koalition ihren strikten Maßgaben in Bezug auf die genutzten Reststoffe gelockert. Dies ist ein sinnvoller Schritt, um mit Blick auf den Ausbau dekarbonisierter Wärmenetze und die Versorgungssicherheit das maximale Wärmepotenzial aus der thermischen Abfallbehandlung zu heben.

Das Wärmeplanungsgesetz soll zusammen mit dem Gebäudeenergiegesetz zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Dann muss es in die praktische Umsetzung der Wärmewende gehen. Die größte Aufgabe ist dabei der Aus- und Umbau der notwendigen Netzinfrastrukturen. Erfreulich ist es daher, dass im Wärmeplanungsgesetz den Investitionen in den Bau der für die Wärmewende notwendigen Infrastrukturen und Erzeugungskapazitäten ein ‚überragendes öffentliches Interesse’ analog zum Erneuerbaren-Ausbau und ein Beitrag zur ‚öffentlichen Sicherheit‘ eingeräumt wurde.

Zentral ist nun, dass der Aus- und Umbau der verschiedenen notwendigen Netzinfrastrukturen effizient und abgestimmt geplant und umgesetzt wird. Die Erstellung der kommunalen Wärmepläne ist hier ein erster, notwendiger Schritt. Entscheidend ist nun, dass Planung und Umsetzung Hand in Hand gehen. Wenn wir erst dann mit dem Ausbau der Infrastrukturen beginnen, wenn die Wärmeplanung abgeschlossen ist, verlieren wir wertvolle Zeit. Deshalb müssen die regionalen Netzbetreiber von Anfang an eng in die Planung der Kommunen einbezogen werden.

Für die enormen Infrastrukturinvestitionen, die für die Wärmewende notwendig sind, braucht es zudem Planungssicherheit und eine finanzielle Absicherung. Dafür braucht es von der Bundesregierung einen Förderrahmen, der den Netzbetreibern die notwendigen Investitionen ermöglicht. Hierbei geht es nicht nur um die Finanzierbarkeit für die Unternehmen, sondern auch darum, die Wärmewende für die Gebäudebesitzer und Kundinnen und Kunden bezahlbar zu gestalten.“

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