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FAQ Fernwärme

Inhalt


1. Was ist Fernwärme?

Nach Gas- und Ölheizungen ist Fernwärme aktuell die in Deutschland am weitesten verbreitete Heiztechnologie. Im Jahr 2022 wurden etwa 14 Prozent aller Wohnungen mit Fernwärme beheizt. In Neubauten war es sogar ein gutes Viertel aller Wohnungen. Im Zuge der Wärmewende soll die Fernwärme noch deutlich ausgebaut und neben der Wärmepumpe zur zentralen Heiztechnologie in Deutschland werden. Fernwärme kann aus verschiedenen Brennstoffen und Wärmequellen erzeugt werden, in Zukunft auch vollständig klimaneutral.

Anders als bei anderen Heizsystemen wird die Wärme bei einer Fernwärmeheizung nicht im Haus, also im Heizungskeller, erzeugt. Stattdessen wird die Wärme zentral in einer oder mehreren Anlagen erzeugt und in Form von heißem Wasser (seltener als heißer Dampf) über ein unterirdisches Rohrleitungsnetz in die angeschlossenen Gebäude geliefert. Dennoch ist ein Wärmenetz lokal begrenzt. Kein Fernwärmeversorgungssystem gleicht dem anderen.

Einzelne Fernwärmeversorgungsysteme weisen unterschiedliche Größen auf, bezogen auf die Netzlänge und die angeschlossenen Gebäude, aber auch die Anzahl und die Leistung der Erzeugungsanlagen. Dort wiederum kommen verschiedene Brennstoffe bzw. Wärmeerzeugungsformen (Gas, Kohle, Öl, Biomasse, Geothermie, Solarthermie) zum Einsatz.  

Fernwärme findet man auch im Gewerbe und in der Industrie, wo Prozesswärme benötigt wird. Die in der Produktion anfallende Abwärme kann dann wieder als Fernwärme zur Versorgung von Wohngebäuden genutzt werden.


Exkurs: Schon die alten Römer heizten mit einer Art Fernwärme

Vorläufer von Fernwärmeheizungen existierten bereits vor mehr als 2.000 Jahren. Denn schon die Römer leiteten heißes Thermalwasser über Rohre unter Gebäude und beheizten so ihre Böden. Die Idee, Fernwärme in größerem Umfang und kommerziell zu nutzen, entstand jedoch erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts. Durch die Verringerung der Anzahl der Feuerstätten in den Innenstädten wurde die Gefahr von Bränden gemindert und der Verschmutzung durch Kohle und Asche Einhalt geboten.

Die ersten Fernwärmesysteme der Neuzeit wurden in den 1870er und 1880er Jahren im New Yorker Vorort Lockport und dann in New York selbst errichtet. 1911 zog Berlin nach: Im Zuge der Erweiterung des Rathauses Charlottenburg entschloss man sich zum Wärmebezug aus dem Städtischen Elektrizitätswerk Charlottenburg. Dafür wurde eine 800 Meter lange Verbindungsleitung gebaut. Die Inbetriebnahme erfolgte im Herbst 1912. Das Heizkraftwerk Charlottenburg gilt somit als Pionierbetrieb für Fernwärme und schrieb Technikgeschichte.


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2. Was ist der Unterschied zwischen Fern- und Nahwärme?

In der Regel spricht man von Fernwärme, wenn es um ein Wärmenetz geht, an das viele Gebäude und Verbraucher angeschlossen sind. Es gibt aber auch kleinere Wärmenetze, an die nur wenige Verbraucher angeschlossen sind. Das wird dann oft als Nahwärme bezeichnet. Der Unterschied zwischen Fern- und Nahwärme besteht nur aus der Größe, die Technik ist dieselbe.

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3. Aus welchen Brennstoffen und Wärmequellen entsteht Fernwärme?

Anders als bei gebäudeintegrierten Heizsystemen wie Gas- oder Ölheizungen entsteht Fernwärme nicht aus einem bestimmten Brennstoff. Es gibt eine ganze Reihe an Möglichkeiten, Fernwärme zu erzeugen. Der Großteil der in Deutschland genutzten Fernwärme wird noch aus der Verbrennung von Erdgas gewonnen. Aber auch Kohle oder die Müllverbrennung wird vielerorts für die Erzeugung von Fernwärme eingesetzt. Klimaneutrale oder auch klimafreundliche Fernwärme wird auf Basis von Biomasse, also Biogas oder Biomethan und fester Biomasse, Geothermie, Solarthermie sowie Abwärme aus industriellen Prozessen oder aus Rechenzentren gewonnen. Großwärmepumpen an Oberflächengewässern oder in Zusammenhang mit der Abwasseraufbereitung sind ebenfalls geeignete Technologien. Zudem kann überschüssiger Strom aus Erneuerbaren Energien genutzt werden, Wasser zu erwärmen, das in Wärmespeichern zwischengelagert wird bzw. direkt als Fernwärme genutzt wird. Sie werden zukünftig den gesamten Fernwärmebedarf decken.

Das heißt, klimaneutrale Fernwärme wird künftig kleinteiliger und diverser erzeugt. Dennoch erfolgt die Wärmeerzeugung weiterhin über die an ein Wärmenetz angeschlossenen Gebäude.

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4. Wie wird die Fernwärme erzeugt und wie kommt sie ins Haus?

Fernwärme wird in den allermeisten Fällen durch das Verbrennen von Brennstoffen wie Erdgas, Öl oder Biomasse erzeugt. Das geschieht entweder in eigenen Heizwerken, wo durch den Verbrennungsvorgang nur Wärme erzeugt wird, oder in sogenannten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, aus denen der Großteil der gegenwärtig genutzten Fernwärme stammt. Hierbei wird die bei der Stromproduktion zwangsläufig produzierte Wärme effizient genutzt und als Fernwärme weitergeleitet.

Besonders effiziente Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen heißen GuD-Anlagen, das steht für Gas und Dampf. In der Brennkammer entstehen Temperaturen von über 1.000°C.

Die heißen Abgase verlassen die Brennkammer und treiben eine Gasturbine an. Ist das Abgas dann schon nicht mehr ganz so heiß, reicht die Temperatur immer noch aus, um damit Wasserdampf zu erzeugen. Dieser wiederum treibt eine Dampfturbine an. Beide Turbinen sind mit einem Generator zur Stromerzeugung gekoppelt. Jedoch kann nicht die gesamte Wärmeenergie in Strom umgewandelt werden. Mit der Wärme, die als Nebenprodukt bei der Stromerzeugung zwangsläufig anfällt, wird auch wieder Wasser erhitzt, das dann die Wärme über das Wärmenetz transportiert.

Über stark gedämmte unterirdische Leitungen wird das heiße Wasser zu den Gebäuden transportiert. Die Fernwärme wird in der Regel im Keller eines Hauses angeliefert. Ein Wärmetauscher überträgt die Wärmeenergie aus dem heißen Wasser an die Raumheizkörper und erwärmt Kaltwasser zu Warmwasser.

Ein Fernwärmesystem ist ein geschlossener Kreislauf: Nachdem das heiße Wasser zum Heizen und zur Warmwasserbereitung genutzt wurde, fließt das abgekühlte Wasser wieder zurück zum Heizkraftwerk, wo es erneut erhitzt wird.

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5. Wie nachhaltig ist Fernwärme heute? Und wie wird sie vollständig klimaneutral?

Heute haben Erneuerbare Energien zwar erst einen Anteil von rund 19 Prozent an der Fernwärmeerzeugung in Deutschland, bis zum Jahr 2045 soll Fernwärme vollständig klimaneutral werden. Diesen Transformationsprozess hin zur klimaneutralen Wärmeversorgung schreibt das Wärmeplanungsgesetz vor. Daher gilt Fernwärme neben Wärmepumpen als zentrale Heiztechnologie in der Wärmewende.

Das Gebäudeenergiegesetz wiederum verlangt, dass alle Heizungen, ab bestimmten Stichtagen zunächst aus 65 Prozent Erneuerbaren Energien und bis 2045 vollständig klimaneutral sein müssen. Fernwärme ist da besonders komfortabel für die Verbraucherinnen und Verbraucher: Der Wärmeversorger kümmert sich darum, dass die gelieferte Wärme nach und nach klimaneutral wird. Die alte Heizung muss nur gegen eine Wärmenetz-Übergabestation ausgetauscht werden.

Die Fernwärmeversorger arbeiten bereits unter Hochdruck daran, ihre Wärmenetze fit für eine klimaneutrale Zukunft zu machen. Dabei wird eine Bandbreite an Möglichkeiten genutzt von A wie Abfallverwertung über G wie Geothermie und W wie Wärmepumpe hin zu Z wie zentrale Wärmespeicher. Die Wärmenetze unterscheiden sich dabei aufgrund regionaler Gegebenheiten voneinander, so eignet sich ein Standort vielleicht für eine Flusswärmepumpe, während sich ein anderer besser für Tiefengeothermie eignet. Aufgrund der langen Planungshorizonte wird es dabei immer wieder zu „Sprüngen“ also einem plötzlichen Anstieg der CO2-freien Wärme durch das Fertigstellen von Projekten kommen. 

Der derzeitige Stand der Dekarbonisierung kann auf der jeweiligen Website des Fernwärmeanbieters gefunden werden, dort gibt es Auskunft über den CO2 Ausstoß pro kWh. Der Energieträgermix kann auch in der Rechnung eingesehen werden.

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6. Kann jedes Gebäude mit Fernwärme beheizt werden?

Mit Fernwärme können nur Gebäude beheizt werden, die an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden können. Solche Netze wiederum sind nicht flächendeckend vorhanden. In Deutschland existieren rund 3.800 einzelne Wärmenetze, von sehr großen Wärmenetzen wie in Berlin bis hin zu kleinen Nahwärmeinseln oder Arealnetzen.

Fernwärme ist grundsätzlich aufgrund der hohen Effizienz von größeren Erzeugungsanlagen und höheren Wärmeverbräuchen in Städten stärker verbreitet als auf dem Land. Zudem gibt es regionale Unterschiede: Fernwärme ist in den nördlichen und östlichen Bundesländern sehr viel verbreiteter als im Westen und Süden. Gerade in der ehemaligen DDR wurde vor allem in sogenannten Plattenbausiedlungen von größeren und kleineren Städten stark auf Fernwärme gesetzt.

In den kommenden Jahren sollen Fernwärmenetze im Rahmen der Wärmewende stark ausgebaut werden. Wo genau Fernwärmenetze gebaut bzw. ausgebaut werden, entscheiden die Kommunen im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung. Insbesondere in Städten ergeben sich Chancen für den Klimaschutz, da dort oft der notwendige Platz fehlt, um erneuerbare Wärme direkt vor Ort zu erzeugen. Fernwärme wird künftig auch auf dem Land eine wachsende Rolle spielen, zum Beispiel dort, wo bereits Biogasanlagen genutzt werden oder Abwärme durch einen Industriebetrieb anfällt.

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7. Wie finde ich heraus, ob mein Haus an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden kann?

Um herauszufinden, ob ihr Haus an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden kann, können Sie sich entweder bei ihrer Kommune informieren, wenn ein lokaler Wärmeplan vorliegt, oder an ihr örtliches Stadtwerk wenden.

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8. Was braucht es von der Politik, um Wärmenetze auszubauen und zu dekarbonisieren?

Für den Neubau von Wärmenetzen und der Erschließung klimaneutraler Wärmequellen sind erhebliche Investitionen vonnöten, zum Beispiel für den Bau wasserstofffähiger Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, Biogasanlagen und Power-to-Heat-Anlagen, in denen überschüssiger erneuerbarer Strom in Wärme umgewandelt wird. Um diese Maßnahmen umzusetzen, brauchen die Fernwärmeversorger aber langfristig verlässliche Planungssicherheit und eine finanzielle Absicherung.

Das maßgebliche Förderinstrument der Bundesregierung ist in diesem Bereich die „Bundesförderung effiziente Wärmenetze“, kurz BEW. Für die enormen Investitionen, die für den Ausbau und die Dekarbonisierung der Wärmenetze notwendig sind, sollte die Bundesregierung die BEW deutlich aufstocken und verstetigen – auch, um die Kosten für die Verbraucher im Griff zu halten.

Es existieren zur Erschließung von Erneuerbaren Energien im Wärmesektor noch etliche Hemmnisse, die die Politik ebenfalls abbauen muss. Das fängt an bei der Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsprozessen und geht hin bis zu Versicherungslösungen, um zum Beispiel das Fündigkeitsrisiko bei tiefen Geothermie-Bohrungen zu mindern.

Auch Versorgungssicherheit in der Wärme spielt eine wichtige Rolle. Dafür braucht es Anreize für Flexibilitäten, wie Wärmespeicher und Power-to-Heat-Module, und die Kraft-Wärme-Kopplung in den Spitzenlastzeiten.


Exkurs: Fündigkeitsrisiko Geothermie

Bei der Erschließung geothermischer Ressourcen steht am Anfang immer eine Vermutung darüber, wie groß das zu erwartende Wärmepotential sein kann – welche Wärmeleistung mit einer oder mehreren Bohrungen gehoben werden kann. Sehr tief unter der Erdoberfläche liegende Wasservorkommen (hydrothermale Geothermie) sind unterschiedlich groß und weisen unterschiedliche Temperaturen auf. Genau davon hängt die nutzbare Wärmeleistung ab. Diese Faktoren können an der Erdoberfläche mit Messungen aber nur abgeschätzt werden. Erst eine Probebohrung zeigt das tatsächliche Potential und die Bohrungen sind der kostenintensivste Teil eines Geothermie-Projektes.

Es besteht also bei hydrothermalen Geothermischen Reservoirs immer das Risiko, dass die vermutete Wärmeleistung doch nicht erreicht wird und im schlimmsten Fall eine kostenintensive Bohrung unbrauchbar wird. Das ist ein Problem, das nicht selten dazu führt, dass Geothermie-Projekte erst gar nicht starten können, weil die Mittel für eine finanzielle Absicherung fehlen.


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9. Welche Rolle spielt die kommunale Wärmeplanung für den Ausbau der Fernwärme?

Seit dem 1. Januar 2024 ist das so genannte Wärmeplanungsgesetz (WPG) in Kraft getreten. Es schreibt vor, dass alle Kommunen innerhalb einer bestimmten Frist Wärmepläne vorgelegen müssen. Großstädte über 100.000 Einwohner müssen bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan vorlegen, kleine Gemeinden haben bis zum 30. Juni 2028 Zeit dafür.

Im Rahmen des Wärmeplans können auch Gebiete als Wärmenetzausbaugebiete ausgewiesen werden. Die kommunale Wärmeplanung der Kommunen zeigt an, welche Heizoptionen, in welchem Gebiet künftig besonders günstig sein werden, zum Beispiel, wo ein Fernwärmenetz gebaut werden soll.

Daraus lässt sich ablesen, ob und wann eine Fernwärmeleitung in die Nähe eines bestimmten Gebäudes verlegt wird und ob ein Anschluss an das Wärmenetz möglich sein wird. Damit ist zunächst keine Anschlussverpflichtung von Gebäuden verbunden.

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10. Muss ich künftig mit Fernwärme heizen, wenn in meiner Straße ein Fernwärmenetz liegt?

In der Regel kann jeder Hauseigentümer/jede Hauseigentümerin frei entscheiden mit welchem System er oder sie heizt. Auch die neuen Gesetze, die die Wärmewende in Deutschland regeln, wie das Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und das Wärmeplanungsgesetz (WPG) ändern hieran nichts. Das Gebäudeenergiegesetz macht allein die Vorgabe, dass neu eingebaute Heizungen künftig zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Bei Fernwärmekunden gilt diese Vorgabe automatisch als erfüllt, da hier der Versorger wiederum nach den Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes in der Pflicht ist, sein Netz zu dekarbonisieren.

Nur in seltenen Fällen gibt es einen Anschluss- und Benutzungszwang für die Fernwärme. Dieser beruht in der Regel auf Landes- und Kommunalrecht und wird durch die einzelne Kommune, und nicht durch den Fernwärmeversorger festgelegt. Ein öffentlicher Anschluss- und Benutzungszwang ist stets am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu messen. Der Anschluss an das Wärmenetz muss demnach geeignet sein, das damit angestrebte Ziel, den zunehmenden Einsatz Erneuerbarer Energien zu fördern. Darüber hinaus sind Alternative Lösungen nicht verboten: Auch bei einem Anschluss- und Benutzungszwang ist es möglich mit einer entsprechenden Begründung, wie zum Beispiel dem Einbau einer individuellen Heizungsanlage auf Basis von Erneuerbaren Energien, eben doch eine gebäudeintegrierte Heizungslösung zu wählen und sich aus diesem Zwang herauszulösen (sogenannte Opt-Out-Lösung).

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11. Welche Kosten entstehen beim Anschluss an ein Fernwärmenetz? Wird der Anschluss an ein Fernwärmenetz staatlich gefördert?

Im aktuellen BDEW-Heizkostenvergleich (2023) werden die Investitionen für den Tausch einer alten Gasheizung hin zu einer mit Fernwärme versorgten Heizung in einem Einfamilienhaus mit rund 16.300 € angegeben. Dies ist eine grobe Orientierung und sehr stark von den individuellen Gegebenheiten vor Ort abhängig.

Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen (BEG-EM) fördert der Staat den Anschluss an ein Fernwärmenetz über einen Zuschuss in Höhe von 30 bis 50 Prozent der Kosten.

Eine Grundförderung in Höhe von 30 Prozent unterstützt den Heizungstausch. Der Klimageschwindigkeitsbonus (aktuell 20 Prozent) und der Einkommensbonus (30 Prozent, nur abrufbar bei maximal 40.000 € zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen) können nur von selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümern in Anspruch genommen werden. Gefördert werden die folgenden förderfähigen Komponenten: Wärmeverteilung nur auf dem Grundstück des angeschlossenen Gebäudes, Steuer-, Mess- und Regelungstechnik, Wärmeübergabestationen und Umfeldmaßnahmen. Die Förderung wird als einmaliger Zuschuss über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt.

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12. Was unterscheidet den Fernwärmemarkt vom Gas- und Strommarkt? 

Fernwärme ist anders als Gas oder Strom kein Gut, das über eine flächendeckende Infrastruktur an einem überregionalen Markt gehandelt werden kann. Sie unterscheidet sich aufgrund ihrer strukturellen Besonderheiten von den Energienetzen, die den überregionalen Transport von Gas und Strom über untereinander vermaschte Netze ermöglichen. Für Strom und Gas gibt es über Deutschland hinaus den europäischen Energie-Binnenmarkt.

Aufgrund der Verluste über weite Distanzen muss Fernwärme möglichst im nahen Umkreis der Erzeugung genutzt werden. Insofern ist sie überwiegend auf geschlossene Ortschaften oder Stadtteile beschränkt. Durch diese Regionalität und die unterschiedlichen Erzeugungs- sowie Abnahmestrukturen lassen sich nicht alle Fernwärmenetze miteinander vergleichen. 

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13. Warum kann ich meinen Fernwärmeanbieter nicht frei wählen?

Wärmenetze sind – anders als beispielsweise Strom- oder Gasnetze – in sich geschlossene Netze, die sich auf eine Stadt, einzelne Stadtteile oder eine Gemeinde begrenzen. Seltener sind interkommunale Wärmenetze, wie beispielsweise die „Fernwärmeschiene Ruhr“. Das heißt, ein bestimmter Wärmeerzeuger erzeugt Wärme für ein bestimmtes Wärmenetz. Es gibt normalerweise keine Verbindungsleitungen zwischen verschiedenen Fernwärmenetzen. Das bedeutet aber auch, der Betreiber eines Fernwärmenetzes ist in seinem Bereich ein sogenannter „natürlicher Monopolist“. Denn ein zweites parallel verlaufendes Wärmenetz zu bauen, wäre volkswirtschaftlich nicht sinnvoll. Entscheidet sich ein Gebäudeeigentümer für die Fernwärme, ist er als Fernwärmekunde an einen Anbieter gebunden, den er nicht wechseln kann. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Fernwärmeanbieter seine Preise frei bestimmen kann. Er ist hier an strenge kartellrechtliche Vorgaben gebunden, die eine missbräuchliche Preisgestaltung untersagen.

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14. Warum sind Fernwärmepreise von Ort zu Ort unterschiedlich?

Die Fernwärme ist, auch wenn der Name es anders vermuten lässt, ein lokales Produkt. Bei der Erzeugung von Fernwärme kommen unterschiedliche Energieträger und Erzeugungstechnologien zum Einsatz. Während das eine Fernwärmenetz mit Wärme aus einem Gaskraftwerk (Gas-KWK) versorgt wird, fließt in einem anderen Netz Wärme, die aus Biomasse, Müllverbrennung oder industrieller Abwärme erzeugt wurde. Entsprechend unterschiedlich sind für die Fernwärmeversorger dadurch die Brennstoffkosten oder die Kosten für die Erschließung lokaler Wärmequellen. Bedingt durch die Energiepreiskrise hatten insbesondere die Versorger, die ihre Kraftwerke mit Gas betreiben, in den vergangenen Jahren mit gestiegenen Beschaffungskosten zu kämpfen.

Hinzu kommt, dass die Netze unterschiedlich alt, unterschiedlich lang und mit unterschiedlichen geografischen Gegebenheiten konfrontiert sind. Auch das sind Faktoren, die sich jeweils auf verschiedene Weise auf die Preisgestaltung auswirken.

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15. Warum sind Fernwärmeverträge immer auf lange Zeiträume ausgelegt? 

Grundsätzlich werden Fernwärmeverträge darauf ausgelegt, die angeschlossenen Kundinnen und Kunden möglichst langfristig und zuverlässig zu versorgen. Langfristige Verträge liegen damit auch im Kundeninteresse. Das liegt vor allem daran, dass die Kosten der Baumaßnahmen für einen Anschluss sich nur über eine langfristig gesicherte Versorgung amortisieren können.

Nach den Bestimmungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ist die Laufzeit eines erstmalig geschlossenen Versorgungsvertrages auf zehn Jahre befristet. Die AVBFernwärmeV sieht vor, dass sich die Verträge anschließend stillschweigend um weitere fünf Jahre verlängern, wenn keine anderweitige Vereinbarung getroffen wird. Es geht bei der zehnjährigen Vertragslaufzeit vor allem um Planungssicherheit für langfristige Investitionen in Infrastruktur, deren Bau sich bereits meist über mehrere Jahre erstreckt. Lange Vertragslaufzeiten ermöglichen außerdem eine langfristig angelegte Beschaffungsstrategie. So tragen langfristige Verträge zur Versorgungssicherheit bei, durch langfristige Abstimmung der Erzeugungskapazitäten, der Netzkapazitäten und des Fernwärmevertriebs.

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16. Können Fernwärmeversorger ihre Preise frei bestimmen und welche Möglichkeiten haben Kunden sich gegen Preisanpassungen zu wehren?

Bei der Preisbildung ist der Fernwärmeversorger nicht frei. Er muss immer beachten, wie die Preise im Markt auch um andere Heizsysteme liegen. Er muss, um am Markt langfristig teilnehmen zu können in der Preisgestaltung marktfähig bleiben. Dies schon deshalb, weil der Fernwärmeversorger bei dem Neuanschluss von Wärmekunden, aber auch bei Bestandskunden in einem Wettbewerb mit anderen Heizsystemen steht.

Die Preisbildung unterliegt zudem einer kartellrechtlichen Preiskontrolle. Der Schutz vor überhöhten Preisen (Preismissbrauch) ist damit auch durch das bestehende Kartellrecht gewährleistet. Von den bestehenden Instrumenten des Kartellrechts machen auch Landeskartellämter wiederholt Gebrauch.

Fernwärmeversorger sind verpflichtet, auf ihrer Homepage zu veröffentlichen, ob sie sich einem etwaigen Schlichtungsverfahren unterwerfen. In einem solchen Fall können sich Verbraucher nach einem erfolglosen Widerspruch zum Beispiel gegen eine Preisanhebung an die Universalschlichtungsstelle des Bundes wenden, die dann wiederum auf das Versorgungsunternehmen zugeht.

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17. Können die Preise während der Vertragslaufzeit angepasst werden?

Anders als etwa in der Strom- oder Gasversorgung werden in der Fernwärmeversorgung regelmäßig langfristige Verträge abgeschlossen. Die Langfristigkeit der vertraglichen Bindung bedingt aber auch, dass eine Anpassung der vertraglich vereinbarten Ausgangspreise möglich sein muss, da die Preisentwicklung auf den Energiemärkten und bei den Investitionskosten nicht von vornherein absehbar ist.

Für solche notwendigen Preisanpassungen, vereinbart jeder Fernwärmeversorger mit seinen Kunden im Vertrag eine sogenannte „Preisanpassungsklausel“, nach der die Preise transparent anhand von festgelegten Indizes erhöht oder gesenkt werden können. Gesetzliche Grundlage für die Berechnung der Preisänderung während der Vertragslaufzeit ist die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV)“.  Die Preisanpassungsklausel beinhaltet eine konkrete aus verschiedenen Preisindizes zusammengesetzte mathematische Formel, aus der sich ohne jeglichen Preissetzungsspielraum für den Fernwärmeversorger die jeweiligen Preise ergeben. Dabei muss die Preisanpassungsklausel zu ihrer rechtlichen Wirksamkeit die gesetzlichen Vorgaben der AVBFernwärmeV einhalten. Treten während der Vertragslaufzeit Kostenänderungen ein, wirken sich diese dementsprechend über die Preisanpassungsklausel auf den zu Vertragsbeginn vereinbarten Preis aus. Übliche Faktoren in der Preisanpassungklausel sind zum Beispiel Brennstoffpreise, Lohnkosten oder CO2-Abgaben. Die genaue Formel, die der Preisberechnung zugrunde liegt, können Fernwärmekundinnen und -kunden in ihrem Vertrag und auf der Website ihrer Wärmenetzbetreiber einsehen.

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18. Warum sind die Fernwärmepreise im Jahr 2023 gestiegen?

Dass einige Fernwärmeversorger ihre Preise im Jahr 2023 anheben mussten, ist noch eine Folge der Energiekrise in Folge des russischen Überfalls auf die Ukraine im Februar 2022, in der die Brennstoffpreise an den Großhandelsmärkten massiv gestiegen sind. Wärmeversorger, die mit Erdgas ihre Wärme erzeugen, mussten die hohen Gaspreise an ihre Gasversorger bezahlen, da Energiepreisbremsen für sie nicht galten. Die Versorger schließen oft langfristige Verträge mit ihren Brennstofflieferanten ab, um sich und ihre Kunden vor starken Preisschwankungen zu schützen. Kostenerhöhungen kommen dann aber (genauso wie Kostensenkungen) erst mit einem Zeitversatz von etwa einem Jahr bei den Kundinnen und Kunden an.  Auch bei den Preisindizes des Statistischen Bundesamtes erscheinen Preissteigerungen im Großhandel erst zeitversetzt.

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19. Was tun die Fernwärmeanbieter für mehr Transparenz in der Preisgestaltung? 

Transparenz ist ein wesentlicher Schlüssel für die Kundenbindung, da sie Vertrauen schafft und stabile Geschäftsbeziehen aufrechterhält. Ziel der Versorgungsunternehmen ist es daher sich mit Fernwärmekunden über Veränderungen nicht nur frühzeitig, sondern auch klar und verständlich auszutauschen.

Die Fernwärmebranche unternimmt derzeit Schritte, um mehr Transparenz und Verständnis für die lokalen Unterschiede der Fernwärmepreise zu schaffen. Zu diesem Zweck arbeiten der Bundesverband der Energie und Wasserwirtschaft (BDEW), die Arbeitsgemeinschaft Fernwärme (AGFW) und der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) aktuell an einer Online-Preistransparenzplattform, die Kundinnen und Kunden einen übersichtlichen Vergleich über die Preise und die spezifischen Strukturdaten der verschiedenen Fernwärmeanbieter geben soll.

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