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EEG, Netzpaket und StromVKG

Versorgung sichern, Netzinfrastruktur ausbauen, Erneuerbare stärken: Zukunftsentscheidungen müssen jetzt erfolgen

Zu den aktuell in der Ressortabstimmung befindlichen Gesetzentwürfen zum StromVKG, zum EEG und zum Netzpaket erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG, früher Kraftwerksstrategie):

„Der vorliegende Entwurf zum Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz ist ein wichtiges Signal für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Er zeigt, dass die Bundesregierung das Thema Versorgungssicherheit ernst nimmt. Für Dunkelflauten brauchen wir flexibel regelbare Gaskraftwerke, die perspektivisch mit klimaneutralem Wasserstoff betrieben werden, genauso wie Großbatteriespeicher, Sektorkopplung und Flexibilitäten auf Verbrauchsseite.

Die Anforderungen in den ersten beiden Ausschreibungen sind so ausgestaltet, dass neue H2-ready-Gaskraftwerke, beziehungsweise Anlagen mit vergleichbaren Eigenschaften, zum Zuge kommen. Um Investitionssicherheit zu schaffen, ist es wichtig, dass sich die Unternehmen auf die Vorgaben verlassen können. Dies gilt auch im Hinblick auf die endgültige beihilferechtliche Genehmigung, die ohne weitere Verzögerungen erfolgen muss. Dies ist wichtig, da der Bau neuer Gaskraftwerke lange Realisierungszeiten in Anspruch nimmt und die Ausschreibungen daher dieses Jahr starten müssen. 

Richtig ist, dass gleichzeitig zu den Ausschreibungen für Neuanlagen im Jahr 2026, technologieoffene Ausschreibungen für Neu- und Bestandsanlagen, Batteriespeicher und flexible Lasten 2027 und 2029 durchgeführt werden. Diese adressieren den Gesamtbedarf an steuerbarer Leistung für das Jahr 2031.

Kritisch sieht der BDEW, dass die Kriterien für den Umstieg auf Wasserstoff für Gaskraftwerke erst nach den ersten beiden Ausschreibungen bekannt gemacht werden sollen. Dies verzögert den Neustart eines Wasserstoffmarktes in Deutschland. Wir brauchen klare Signale für den Hochlauf des Wasserstoffs – das Kernnetz allein wird es nicht richten. Wir brauchen ein Wasserstoffgesetz.

Jetzt muss das Gesetz zügig in die Verbändeanhörung und das parlamentarische Verfahren. Ohne Verabschiedung gibt es keine beihilferechtliche Genehmigung und keine Ausschreibungen – und damit keine Investitionssicherheit.

Um Investitionsentscheidungen treffen zu können, müssen zeitnah die konkreten Zahlen für Sicherheitszahlungen, Pönalen, Deratingfaktoren und Höchstwerte innerhalb der Ausschreibungen bekannt gegeben werden.“

EEG:

„Die Beibehaltung der Ausbauziele sowie die fortgesetzten Ausschreibungen für Windenergie an Land und Photovoltaik-Freiflächenanlagen in den Jahren 2029 bis 2032 sind klare positive Signale. Jedes Windrad, jede weitere Erneuerbare Erzeugungsanlage macht uns unabhängiger von fossilen Importen.

Die Überschusseinspeisung aus kleineren Aufdach-Photovoltaikanlagen unter 25 Kilowatt (kW) soll künftig keine Förderung mehr erhalten. Die Abschaffung der Förderung ist vertretbar und im Sinne der Kosteneffizienz sinnvoll, weil diese Anlagen durch Batteriespeicher und den hohen Eigenverbrauchsanteil auch ohne EEG-Förderung wirtschaftlich sind.

Bei der verpflichtenden Direktvermarktung sehen wir jedoch Anpassungsbedarf. Die notwendigen Prozesse sind zum Teil noch nicht ausreichend digitalisiert und standardisiert. Deshalb sollte die Verpflichtung zur Direktvermarktung für Anlagen zwischen sieben und 25 kW erst ab 2030 greifen und für kleinere Anlagen (< 7kW) gar nicht. Niemand hat etwas davon, wenn gesetzliche Vorgaben in der Praxis nicht umgesetzt werden können.

Die geplante dynamische Übererlösabschöpfung lehnen wir ab. Sie ist deutlich zu komplex und verursacht hohen administrativen Aufwand. Einfacher und effizienter wäre es, die Marktprämie künftig auch negativ werden zu lassen.“

Netzpaket:

„Es ist richtig, endlich das Netzanschlussregime zu modernisieren. Erneuerbare Energien, Industrie, Rechenzentren, E-Mobil-Ladeinfrastruktur, Speicher, Wärmepumpen - alle wollen an das Stromnetz angeschlossen werden. Bestehende Netzkapazitäten müssen optimaler und flexibler genutzt werden können. Dazu gehören neue flexiblere und rechtsichere Regeln für den Netzanschluss. Zudem muss der Netzausbau im Sinne volkswirtschaftlicher Resilienz und Leistungsfähigkeit konsequent und effizient vorangetrieben werden. Gerade in Netzengpassgebieten brauchen wir im Sinne der Rechtssicherheit mehr Transparenz und deutlich einfachere und schnellere Genehmigungsverfahren. 

Insofern braucht es zusätzlich zum Netzpaket ein Beschleunigungspaket für den Netzausbau, welches bei Planung und Genehmigung ansetzt und Deutschlandtempo ermöglicht. Eine Dauer von zehn Jahren für Netzausbau kann nicht unser Anspruch sein.

Im Sinne der Gesamteffizienz sollten – wenn möglich – Anlagen dort gebaut werden, wo das Netz dies leisten kann. Dabei muss darauf geachtet werden, dass sowohl für Erzeuger als auch für Netzbetreiber wirtschaftliche Planbarkeit gewährleistet ist. Zudem gilt es Komplexität und administrativen Aufwand für alle Beteiligten so gering wie möglich zu halten.

Kritisch geprüft werden muss, wann ein Netz als kapazitätslimitiert gilt und welche Folgen daran für Netzbetreiber und Anlagenbetreiber geknüpft werden. Hier erwarten wir eine klare Abschätzung der Auswirkungen – einerseits auf die Kosten und andererseits auf die Plan- und Wirtschaftlichkeit der EE-Projekte. Dabei ist zum Beispiel die Standortgebundenheit von Technologien, wie Wind an Land, unbedingt zu beachten. Zu prüfen ist, welchen Beitrag standardisierte flexible Netzanschlussverträge leisten können.“

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