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Offshore-Windparks: Weiterbetrieb auf bis zu 35 Jahre Laufzeit regulatorisch ermöglichen

BDEW-Vorschläge zur Anpassung der Regulatorik, um durch einen koordinierten Weiterbetrieb die Systemkosten langfristig zu reduzieren

Die Genehmigungen der ersten kommerziellen Offshore-Windparks (OWP) und der dazugehörigen Netzanbindungssysteme (ONAS) in der deutschen Nord- und Ostsee laufen nach 25 Jahren Betriebszeit ab Anfang der 2040er Jahre aus. Ohne anderweitige Festlegungen hätte dies einen direkten Rückbau der Anlagen zur Folge, obwohl längere Betriebszeiten durch einen Weiterbetrieb technisch, wirtschaftlich und rechtlich möglich sowie volkswirtschaftlich und ökologisch sinnvoll sein können (siehe Fraunhofer IWES 2025).

Vor diesem Hintergrund schlägt der BDEW folgende Maßnahmen vor, um die Potenziale des Weiterbetriebs bei der anstehenden WindSeeG-Reform und Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans (FEP) nutzbar machen zu können:

Zuerst müssen zeitnah die notwendigen regulatorischen Rahmenbedingungen für den Weiterbetrieb geschaffen werden, um darauf aufbauend konkrete Entscheidungen im FEP treffen zu können. Dabei sollten folgende Aspekte als Gesamtpaket adressiert werden:

  • Regulierungsrahmen für den Weiterbetrieb der ONAS anpassen, damit der ÜNB für die mit dem Weiterbetrieb verbundenen Risiken eine angemessene Kompensation erhält, um den Weiterbetrieb auch gegenüber dem Neubau attraktiv zu gestalten;
  • Offshore-Entschädigungsregime für Betriebszeiten nach Ende der EEG-Vergütung und über 25 Jahre hinaus entsprechend der sich ändernden Rahmenbedingungen angepasst fortschreiben;
  • Technische Nachweise für Weiterbetrieb anhand etablierter Standards festlegen und somit Harmonisierung mit anderen europäischen Märkten herstellen;

Zudem sollten bereits im Vorfeld von konkreten Festlegungen Gespräche für die betroffenen Flächen zwischen dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) und den jeweiligen OWP-Betreibern und ÜNB stattfinden.

Darauf aufbauend sollten zeitnah Entscheidungen im FEP bezüglich des Weiterbetriebs für die ältesten OWPs getroffen werden, um einen Vorlauf von mindestens 15 Jahre vor dem Genehmigungsende zu ermöglichen. Die Entscheidungen müssen auf den Ergebnissen der laufenden Bewertungen der ÜNB zur technischen und betrieblichen Machbarkeit je nach ONAS, den Interessensbekundungen der OWP-Betreiber sowie der volkswirtschaftlichen Sinnhaftigkeit eines Weiterbetriebes basieren und transparent nachvollziehbar gemacht werden.

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