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BDEW-Stellungahme zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht

Referentenentwurf des Energiewirtschaftsrechtsänderungsgesetzes vom 22. Januar 2021

Das BMWi hat am 22. Januar 2021 einen Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht (Energiewirtschaftsrechtänderungsgesetz)“ zur Konsultation veröffentlicht. 

Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/944 in nationales Recht. Dafür werden die Vorschriften im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) angepasst und ergänzt. Unter anderem werden die Regelungen zu den Endkundenmärkten, vor allem Lieferverträgen und Rechnungsinformationen im EnWG ergänzt und teilweise neu gefasst. Der Gesetzentwurf ergänzt die Richtlinienumsetzung aber auch durch weitere Änderungen. So soll eine Regelung zur regulatorischen Behandlung reiner Wasserstoffnetze im EnWG den Rahmen für den Einstieg in den schrittweisen Aufbau einer nationalen Wasserstoffnetzinfrastruktur setzen. Die Vorgaben stehen dabei neben den Regulierungsvorgaben für Gas und Strom.

Die Transparenz der Grundlagen für die Netzentgelt- und Netzzugangsregulierung soll durch die Zusammenfassung und Ergänzung der Veröffentlichungspflichten für Netzbetreiber und die Regulierungsbehörden weiter erhöht und auf eine unmittelbare gesetzliche Grundlage gestellt werden. Um dem regulatorischen Ungleichgewicht bei der Finanzierung grenzüberschreitender Elektrizitätsverbindungsleitungen entgegenzuwirken, enthält der Gesetzentwurf einen Erlösmechanismus für selbstständige Betreiber solcher Elektrizitätsverbindungsleitungen.

Der Gesetzentwurf enthält auch Folgeänderungen in anderen und in einigen Rechtsverordnungen. Der Kabinettsbeschluss ist für den 10. Februar 2021 geplant. Anschließend soll der Entwurf dem Bundestag zugeleitet werden, damit die Änderungen noch vor dem Ende der Legislaturperiode in Kraft treten können. Die Umsetzungsfrist für die Regelungen aus der EU-Richtlinie 2019/944 ist bereits am 31. Dezember 2020 abgelaufen.

Der BDEW hat fristgerecht am 27. Januar 2021 eine Stellungnahme abgegeben. Die meist eng an der Richtlinie orientierte und in sich schlüssige Umsetzung begrüßt der BDEW darin grundsätzlich, sieht aber zu verschiedenen Punkten noch Änderungs- bzw. Klarstellungsbedarf. Außerdem unterstützt der BDEW einen zügigen Einstieg in die Regulierung von Wasserstoffleitungen. Der BDEW vermisst in diesem Gesetzesentwurf jedoch die Anschlussfähigkeit und hält die Wasserstoffregelungen nicht für ausreichend, um die ambitionierten klimapolitischen Ziele - insbesondere im Wärmesektor - zu erreichen und Wasserstoff eine Schlüsselrolle bei der Erreichung der Klimaschutzziele zu ermöglichen.

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