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BDEW-Stellungnahme zu den vorläufigen Prüfungsergebnissen zum Netzentwicklungsplan Strom 2035 (2021)

Konsultationsverfahren der Bundesnetzagentur

Der BDEW hat am 19. Oktober eine Stellungnahme zu den vorläufigen Prüfungsergebnissen zum Netzentwicklungsplan Strom (NEP Strom) 2035, Version 2021 eingereicht. Die vorläufigen Prüfungsergebnisse der BNetzA zeigen, dass insbesondere die bereits im Bundesbedarfsplangesetz ausgewiesenen Vorhaben weiterhin als energiewirtschaftlich notwendig und vordringlich einzustufen sind. Darüber hinaus sieht die BNetzA eine zusätzliche Höchstspannungs- Gleichstromübertragung zwischen Niedersachsen und Hessen und einige weitere Wechselstromverbindungen als erforderlich an.

Der BDEW weist in seiner Stellungnahme zu den vorläufigen Prüfungsergebnissen abermals auf relevante Themen hin, die bereits in der Konsultation zum ersten Entwurf des NEP schon beschrieben wurden und den verstärkten Ausbaubedarf Erneuerbarer Energien betonen.  Der BDEW fordert in der aktuellen Stellungnahme nochmals die Schaffung eines passenden Rahmens zur Nutzung von netzdienlichen Flexibilitäten. Dabei sollte u.a. die derzeit befristete Abschaltbare-Lasten-Verordnung fortgesetzt werden.  Der Anstieg des Stromverbrauchs durch fortschreitende Elektrifizierung sowie die Veränderungen im Startnetz sind aus Sicht des BDEW sachgerecht dargestellt. Der Anstieg des Bruttostromverbrauchs und der damit verbundene mittelfristig anstehende Netzausbaubedarf sowie die Netzverstärkungsmaßnahmen gehen aus dem NEP hervor. Auch die Bundesnetzagentur bestätigt, dass noch erhebliche Defizite beim Netzausbau bestehen und betont die Notwendigkeit der Ausbau- und Verstärkungsmaßnahmen.

Die optimale Auslastung der Bestandsnetze kann aus Sicht des BDEW mit neuen innovativen Technologien wie dem Einsatz innovativer Betriebskonzepte, Netzboostern, Spitzenkappung und einer verteilnetzorientierten Betriebsweise neuer Stromanwendungen verbessert werden. Hier sieht der BDEW noch Anpassungsbedarf beim rechtlichen Rahmen. Beim Stromangebot und der Entwicklung des Kraftwerksparks fordert der BDEW die Schaffung der benötigten Rahmenbedingungen, um erforderliche Investitionen möglich zu machen und so den Zubau gesicherter Leistung abbilden zu können. Weiterhin stellt eine Abstimmung des NEP mit dem Flächenentwicklungsplan sowie dem NEP Gas ein wichtiges Instrument für die Netzplanung dar, die dementsprechend besser synchronisiert werden sollte.

Die vorläufigen Prüfungsergebnisse der Bundesnetzagentur werden in die Bundesbedarfsplanung einfließen.

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