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BDEW-Stellungnahme zu Modalitäten für Anbieter von Systemdienstleistungen zum Netzwiederaufbau

Am 24. Oktober 2019 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Konsultation über den geänderten Vorschlag der regelzonenverantwortlichen deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) für die vertraglichen Modalitäten für Anbieter von Systemdienstleistungen zum Netzwiederaufbau gem. Art. 4 Abs. 4 der Verordnung (EU) 2017/2196  eröffnet. 

Der BDEW hatte bereits in der vorgelagerten Konsultation durch die vier deutschen ÜNB gefordert, die Verhandlungsspielräume nicht mehr als notwendig zu begrenzen bzw. den Raum für marktliche Lösungen zu öffnen. Die im Rahmen der vorliegenden Änderung der Modalitäten umgesetzte Streichung der Regelungen zur Vergütung der Anbieter von Systemdienstleistungen zum Netzwiederaufbau entspricht dieser Forderung des BDEW, so dass entsprechende Spielräume zur Ausgestaltung der Zusammenarbeit zwischen Netzbetreibern und Anlagenbetreibern ermöglicht werden. Dennoch sieht der BDEW hinsichtlich der Modalitäten weiteren Klarstellungs- bzw. Nachbesserungsbedarf, so dass sich der Verband mit einer neuerlichen Stellungnahme an der Konsultation beteiligt.

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