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BDEW-Stellungnahme zum BMU-Referentenentwurf zur Neufassung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung und der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung

Stand: 30. März 2021

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) hat am 14. April 2021 die Mantelverordnung zur nationalen Umsetzung der Artikel 29 Absatz 2 Satz 4 bis Absatz 7 und Absatz 10 sowie die Artikel 30 und 31 der Richtlinie (EU) 2018/2001 (RED II) zur Verbändeanhörung vorgelegt (Bearbeitungsstand vom 30. März 2021). Die Mantelverordnung sieht hierbei insbesondere erweiterte Anforderungen an die Nachhaltigkeit von zur energetischen Nutzung vorgesehenen Biomasse aus dem forstwirtschaftlichen bzw. landwirtschaftlichen Bereich unter Einbeziehung von Rest- und Abfallstoffen vor.

Darüber hinaus werden erstmals Nachhaltigkeitsanforderungen für feste und gasförmige Biomasse für den Einsatz in Anlagen ab einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von 20 MW bzw. 2 MW festgelegt und neu definierte Grenzwerte für die Treibhausgasemissionsminderung für Anlagen, die ab dem 1. Januar 2021 in Betrieb gehen, gesetzt.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft – BDEW e.V. vertritt die Interessen einer Vielzahl von Unternehmen der Energiewirtschaft, die Biomasse-Brennstoffe und Biokraftstoffe für den Endverbrauch bereitstellen oder diese in Anlagen zur Strom-, Wärme- oder Kälteerzeugung einsetzen.

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