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BDEW-Stellungnahme zum BNetzA-Festlegungsverfahren zur Informationsbereitstellung für Redispatch 2.0

Am 12. August 2020 hat die BNetzA die Konsultation zur Festlegung der Datenbedarfe für den Redispatch 2.0 eröffnet (BK6-20-061).

Die BNetzA beruft sich hierzu auf § 12 Abs. 6 EnWG, wonach sie zu näheren Bestimmungen des Kreises der Verpflichteten sowie zu den Details der Datenweitergabe und den Inhalten der Bereitstellung der Daten zu Zwecken des § 12 Abs. 4 Satz 1 EnWG Festlegungen treffen kann. Der BDEW hat um eine entsprechende Festlegung gebeten und hierzu im Vorfeld Vorschläge für eine Branchenlösung übersandt. In das Konsultationsverfahren hat sich der BDEW ebenfalls eingebracht und seine Stellungnahmen zum 11. September 2020 fristgerecht eingebracht.

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