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BDEW-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung

Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes möchte die Bundesregierung die im November vergangenen Jahres im „Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung zwischen Bund und Ländern“ beschlossene Stärkung der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung umsetzen. Hierzu wird die bisherige Regelung zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung nun in einen eigenen Paragrafen überführt (§ 25a neu VwVfG) und klarer und schlanker formuliert. In seiner am 4. April 2024 eingereichten Stellungnahme kritisiert der BDEW allerdings, dass mit der Neuregelung auch eine Ausweitung und erhöhte Verbindlichkeit der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung und ihrer Voraussetzungen verbunden sein könnte. Daneben wirbt der BDEW vor dem Hintergrund der vom BMI eingeräumten kurzen Stellungnahmefrist über die Osterfeiertage einmal mehr darum, dass Beteiligungsfristen so gesetzt werden, dass sie unter Berücksichtigung der verbandlichen Abstimmungsprozesse eine fachlich fundierte und abgestimmte Mitwirkung an Gesetzgebungsverfahren ermöglichen. Daher enthält die Stellungnahme auch eine kurze Erläuterung der Erfordernisse verbandlicher Abstimmungsprozesse.

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