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BDEW-Stellungnahme zum PFAS-Beschränkungsvorschlag

Anforderungen der Energiewirtschaft und Wasserwirtschaft sind zu berücksichtigen. BDEW legt umfassenden und pragmatischen Lösungsvorschlag vor.

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Am 07.02.2023 hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) den von Deutschland, Schweden, Norwegen, Dänemark und den Niederlanden eingereichten Beschränkungsvorschlag über ein europaweites Verbot der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung der Stoffgruppe der per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) veröffentlicht. Der Beschränkungsvorschlag zielt auf ein umfangreiches anwendungsspezifisches Verbot zur Vermeidung des PFAS-Eintrages in die Umwelt am Ursprung ab. Hintergrund ist die human- und ökotoxikologische Gefährdung und schwere Abbaubarkeit der PFAS. Die BDEW-Stellungnahme finden Sie hier.

Die Wasserwirtschaft ist schon heute von den PFAS-Belastungen aufgrund der Grenzwertvorgaben beim Trinkwasser und den damit verbundenen Kosten der Aufbereitung maßgeblich betroffen. Gleichzeitig trifft das PFAS-Verbot die Anwendungsbereiche der Energiewirtschaft und hier insbesondere die Schlüsseltechnologien der Energiewende und damit verbunden den notwendigen Einsatz der Erneuerbaren Energien zur Erreichung der Klimaziele.

Um beide Ziele in Einklang zu bringen, fordert der BDEW pragmatische Lösungen, die mit dem Schutz der Bestandsanlagen, Übergangsfristen und Ausnahmeregelungen sowie Best-Practice-Beispielen sowohl die technischen Anforderungen der Energiewirtschaft – insbesondere mit Blick auf die notwendige Geschwindigkeit bei der Umsetzung der Energiewende – als auch die Schutzwürdigkeit der Umwelt bzw. der Trinkwasserressourcen und der menschlichen Gesundheit widerspiegeln. Hierzu gehört auch die Notwendigkeit einer Finanzierung von Wasseraufbereitungsleistungen durch einen Fonds.

 

Weitere Vorgehensweise

Die öffentliche Konsultation der ECHA läuft noch bis zum 25. September 2023. Im Hinblick auf die Übergangsregelungen für Anwendungsprodukte behält sich der BDEW eine ergänzende Konkretisierung der Stellungnahme vor.

Voraussichtlich Anfang 2024 werden die zwei ECHA-Ausschüsse, das Risk Assessment Committee (RAC) und das Socio-Economic Analysis Committee (SEAC), ihre wissenschaftliche Bewertung unter Berücksichtigung aller Hinweise aus der öffentlichen Konsultation veröffentlichen.

2025/2026 entscheidet die EU-Kommission zusammen mit den Mitgliedstaaten über mögliche PFAS-Beschränkungen. Die PFAS-Beschränkungen könnten dann voraussichtlich 2026/2027 in Kraft treten.

Der BDEW wird den Prozess weiterhin eng begleiten und die Mitgliedsunternehmen über die weitere Entwicklung informieren.

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