Drucken

BDEW-Stellungnahme zum Vorentwurf des Flächenentwicklungsplans 2022

Die im Koalitionsvertrag angehobenen Ausbauziele für die Offshore-Windenergie führt zu einer notwendigen Anpassung der Planungsinstrumente.

Dazu gehört essentiell der durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) erarbeitete Flächenentwicklungsplan (FEP) zur Ausweisung neuer Flächen für die Offshore-Windenergie in der Nord- und Ostsee.

Der vorliegende Entwurf startet das Fortschreibungsverfahren für den FEP. Es müssen weitere Flächen ausgewiesen werden, außerdem stellt das BSH Rückfragen zu u.a. dem Rückbau von Offshore-Windparks, der Nachnutzung von Flächen und der technischen Entwicklung von Komponenten.

Der BDEW hat die Rückmeldungen der im offshore-Bereich tätigen Unternehmen in eine Stellungnahme eingearbeitet und bringt sich u.a. mit der vorliegenden Stellungnahme aktiv in den FEP-Fortschreibungsprozess ein.

Weiteres Verfahren

Am 26.01. findet der durch das BSH veranstaltete Öffentliche Anhörungstermin zum FEP-Vorentwurf statt. Der BDEW wird daran teilnehmen. Später in diesem Jahr ist mit einem FEP-Entwurf zu rechnen. Auch hierbei wird vsl. die Öffentlichkeit um Stellungnahme gebeten werden. Daraufhin soll bis Ende des Jahres der FEP-Fortschreibungsprozess mit einem neuen FEP abgeschlossen werden.

Suche