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BDEW-Stellungnahme zum Votumsverfahren 2020/19-VII der Clearingstelle EEG|KWKG

Kraftwerkseigenverbrauch nach § 61a Nr. 1 EEG 2017 bei KWK-Anlagen

In dem Votumsverfahren 2020/19 der Clearingstelle EEG|KWKG hat der BDEW zu verschiedenen Fragen rund um die EEG-Umlagebefreiung für den Kraftwerkseigenverbrauch bei einer KWK-Anlage Stellung genommen. Kernpunkt des Einzelverfahrens ist, ob und auf welche Weise Verbräuche auch dann als Kraftwerkseigenverbrauch und damit EEG-umlagebefreit eingestuft werden können, wenn in der jeweiligen Verbrauchseinrichtung Strommengen auch zu anderen Zwecken als der Stromerzeugung im technischen Sinne verbraucht werden und eine messtechnische Abgrenzung  nicht möglich ist.

Eine anteilige Berücksichtigung und Zuordnung von Strommengen für unterschiedliche Zwecke und EEG-Umlagesätze kann nach Auffassung des BDEW über die Regeln zum Messen und Schätzen von umlagepflichtigen Strommengen im EEG 2021 erfolgen. Darüber hinaus werden konkrete Verbräuche durch Pumpen, Mess- und Steuereinrichtungen, Nachkühlungen, Ventilantriebe und Beleuchtung als Kraftwerkseigenverbräuche bzw. sonstige Verbräuche eingestuft. 

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