Drucken

BDEW Stellungnahme zur EU-Revision der F-Gase-Verordnung

vom 05.04.2022

Der grundsätzliche Ansatz der Europäischen Kommission ist nachvollziehbar: Die Verwendung besonders klimawirksamer Gase soll mittelfristig ausgeschlossen werden, so dass gar nicht erst die Gefahr entsteht, dass sie bei der Herstellung, beim Betrieb oder der nachbetrieblichen Entsorgung der Geräte in die Atmosphäre gelangen. Dieses Ziel wird vom BDEW unterstützt. Bei der genauen Ausgestaltung der Regelungen zu Gasen in Schaltanlagen sieht der BDEW jedoch Verbesserungsbedarf hinsichtlich der nachfolgend dargestellten Aspekte.

Suche