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BDEW-Stellungnahme zur EU-Richtlinie über Industrieemissionen

Die Europäische Kommission hat vom 22. Dezember 2020 bis zum 23. März 2021 zur Überprüfung der EU-Richtlinie über Industrieemissionen (2010/75/EU) sowie der EU-Verordnung über das Europäische Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (166/2006/EG) konsultiert. 

Im Kontext der geplanten Aufstellung eines Null-Schadstoff-Aktionsplans soll damit der Beitrag aller Sektoren (Energie- und Wasserwirtschaft, Industrie, Gebäude, Mobilität und Landwirtschaft) zur Verbesserung der Umwelt- und Lebensqualität sichergestellt werden. Für große Industrieanlagen bedeutet dieser Ansatz die Anwendung bester verfügbarer Techniken in Verbindung mit effizienten Betriebsstrukturen und Genehmigungsprozessen sowie angemessener behördlicher Überwachung und transparenter Emissionsberichterstattung.

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