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BDEW-Stellungnahme zur technischen Ausgestaltung der geplanten Datenschnittstelle zur Erhebung energiewirtschaftlicher Daten

Die Bundesnetzagentur hat vom 27. März 2024 bis 17. April 2024 die technischen Ausgestaltung einer geplanten Datenschnittstelle zur Übermittlung energiewirtschaftlicher Daten konsultiert.

Der BDEW begrüßt das Ziel der BNetzA, „ein möglichst effizientes, automatisiertes und sicheres Meldeverfahren zu etablieren“ und dies mit einer einheitlichen Schnittstelle für die Marktteilnehmer zu erreichen. Neben einer Verschlankung der Meldeprozesse durch Vermeidung von Doppelmeldungen und der Reduzierung der zu meldenden Daten ist es aus Sicht des BDEW sinnvoll, auch die Meldeprozesse zu automatisieren. Da die energiewirtschaftlichen Daten in den Unternehmen i.d.R. nicht nur aus einem, sondern vielen unterschiedlichen Systemen erzeugt werden, bedarf es einer zentralen IT-Anwendung für die Datenübertragung. Die Reduktion von Aufwand sowohl beim Datenempfänger als auch beim Datenversender muss dabei – neben der gebotenen IT-Sicherheit – im Vordergrund stehen.

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