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Novellierung der europäischen TEN-E-Verordnung: BDEW unterstreicht Positionen der Branche

Der von der Europäischen Kommission vorgelegte Entwurf zur Überarbeitung der „Verordnung zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur“ (TEN-E-Verordnung) soll eine Anpassung der europäischen Infrastrukturplanung an die Ziele des European Green Deal ermöglichen.

In Teilen erschwert er nach Ansicht des BDEW jedoch die Fördermöglichkeiten für wichtige Infrastrukturprojekte. Darauf weist der Verband in seiner Stellungnahme vom 28. Mai 2021 hin.

Viele der von der Kommission vorgeschlagenen Änderungen sind für die Ausrichtung auf die aktualisierten klimapolitischen Ziele unabdingbar und werden deshalb von der deutschen Energiewirtschaft unterstützt. Der BDEW kritisiert jedoch gleichzeitig die geplanten Einschränkungen der Fördermöglichkeit von Projekten in der Gasinfrastruktur, die weitere Erhöhung der Anforderungen an Projekte der Verteilnetzbetreiber sowie die vorgesehenen Änderungen zu den Zehnjahres-Netzentwicklungsplänen. Zudem verfehlt der Vorschlag der Europäischen Kommission nach Ansicht des BDEW das Ziel, die Genehmigungsverfahren der Infrastrukturprojekte stärker zu vereinfachen.

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