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Stellungnahme: EU-Paket für saubere Mobilität – „Clean Mobility Package III“

Die Klimaschutzziele der Bundesregierung sind nur zu erreichen, wenn auch der Verkehrssektor einen angemessenen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leistet.

Die Automobilbranche muss daher stärker in die Verantwortung genommen werden. Im Rahmen des „Clean Mobility Package“ strebt die EU-Kommission rasche Fortschritte zur Verbreitung klimaschonender Antriebstechnologien wie der Elektro-, Wasserstoff- und Erdgasmobilität an.

Am 17.05.2018 hat die EU-Kommission den Legislativvorschlag „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates zur Festlegung von CO2-Emissionsnormen für neue schwere Nutzfahrzeuge“ (COM(2018) 284) vorgelegt.

Der BDEW hat ihn dahingehend geprüft, ob er absehbar ausreicht, den gewünschten Klimaschutzeffekt zu erzielen und die Luftqualität substanziell zu verbessern. Des Weiteren hat der BDEW geprüft, ob in dem Gesetzesvorschlag auch fortschrittliche Antriebstechnologien und nachhaltige gasförmige Kraftstoffe, wie Bio-LNG, Bio-CNG, synthetische Gase oder Wasserstoff, die einen essentiellen Beitrag zur CO2-Emmissionsenkung leisten können, entsprechend berücksichtigt sind.

Aus Sicht des BDEWs besteht Anpassungsbedarf insbesondere hinsichtlich einer Erhöhung des Ambitionsniveaus der CO2-Flottengrenzwerte für neue schwere Nutzfahrzeuge sowie bei der Anerkennung von Bio-LNG, Bio-CNG sowie strombasierten erneuerbaren Kraftstoffen.


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