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Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme vom 27. März 2019

Das Bundesinnenministerium beabsichtigt im Jahr 2019, das sogenannte IT-Sicherheitsgesetz zu novellieren. Die Energie- und Wasserwirtschaft im BDEW hat eine Stellungnahme zum inoffiziellen Referentenentwurf für ein „Zweites Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme“ (IT-Sicherheitsgesetz 2.0, IT-SiG 2.0) veröffentlicht. 

Die deutsche Energie- und Wasserwirtschaft steht zu dem Ziel, die Cyber- und Informationssicherheit der Wirtschaft und Gesellschaft insgesamt zu erhöhen. Wir befürworten, dass zu diesem Zweck insbesondere Hersteller und Lösungsanbieter von Produkten und Dienstleistungen zukünftig verstärkt einen Beitrag zu den Schutzzielen Kritischer Infrastrukturen leisten sollen. Für eine umfangreiche Akzeptanz und effiziente Umsetzung des IT-SiG 2.0 in der Energie- und Wasserwirtschaft empfehlen wir, Unternehmen verstärkt Unterstützung seitens des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik sowie Gestaltungsspielräume unter Maßgabe der Wirtschaftlichkeit einzuräumen. Die Erfüllungskosten zur Umsetzung der Vorschriften des IT SiG 2.0 sollten hinsichtlich zahlreicher Melde- und Informationsverpflichtungen der Wirtschaft möglichst minimiert werden.

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