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Vorhaltung von Schwarzstartfähigkeit: BDEW unterstützt BNetzA-Vorschlag und fordert Kostenanerkennung auch für VNB

Beitrag zur Konsultation BK8-22-009-A der Bundesnetzagentur

Die Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat Ende April 2023 gegenüber den vier Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) ein Verfahren zur Feststellung einer wirksamen Verfahrensregulierung für die Kosten aus der Systemdienstleistung „Vorhaltung von Schwarzstartfähigkeit“ eingeleitet. Der BDEW begrüßt die vorgesehene Festlegung der BNetzA. Auf diesem Weg wird die Voraussetzung dafür geschaffen, die bei den ÜNB entstehenden Mehrkosten aus der Beschaffung dieser Dienstleistung zeitnah zu refinanzieren.

Zudem betont der BDEW in seiner Stellungnahme vom 22. Mai 2023, dass auch für Verteilnetzbetreiber, die zum Wiederaufbau ihrer Netze schwarzstartfähige Anlagen in ihrem Netzgebiet unter Vertrag nehmen müssen, eine regulatorische Kostenanerkennung sichergestellt sein muss.

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