Kernaussagen der Stellungnahme im Überblick
- Als BDEW bewerten wir die Effektivität des ETS I und seiner verschiedenen Komponenten als sehr gut – als Leitinstrument des europäischen Klimaschutz hat er einen wichtigen Beitrag dazu geleistet, die CO2-Emissionen zu verringern. Dies gilt auch für die Komponenten des Carbon-Leakage-Schutzes (mittels CBAM), der effektiv vor industrieller Verlagerung schütz, und die MSR, die ihrerseits den Überschuss von Zertifikaten wirksam reduziert hat.
- Die MSR ist besonders aus Sicht des Energiehandels relevant. Grundsätzlich stellt die MSR einen Markteingriff dar, aber sie hat für Marktliquidität gesorgt und Preisschocks vermieden. Als erprobtes und bewährtes Instrument sollte sie in ihrer jetzigen Form beibehalten werden. Die MSR wird den Markt nur vorübergehend stabilisieren können: Um die Marktliquidität langfristig zu sichern, sind weitere strukturelle politische Veränderungen notwendig. In Zukunft wird es nämlich im ETS I kein Überangebot an Zertifikaten mehr geben, stattdessen werden Zertifikate knapp – vor diesem Hintergrund wird sich vor allem die Rolle der MSR wandeln, daher sollten die Entwicklungen diesbezüglich beobachten werden. Insgesamt sollten die Markteingriffe auf ein Minimum beschränkt werden.
- Der Carbon-Leakage-Schutz muss aus Sicht des BDEW trotz seiner Effektivität angepasst werden. Infolge der zunehmenden Elektrifizierung in vielen verschiedenen Wirtschaftszweigen nimmt auch die Stromintensität bestimmter Industrieprodukte zu. Dieser Effekt hat sich seit der Energiekrise erheblich verstärkt. Fossil befeuerte Kraftwerke - auch wenn ihr Anteil gering ist - bestimmen häufig die Strompreise und treiben die Energiekosten für energieintensive Industrien in die Höhe. Dies kann das Risiko einer Abwanderung der Industrie erhöhen und erfordert gezielte Entlastungen. Es sollte daher geprüft werden, ob gegebenenfalls weitere Sektoren oder zusätzliche Produkte in die Carbon-Leakage-Liste aufgenommen werden sollten.
- Der Beitrag von Negativemissionen ist für das Erreichen der Klimaneutralitäsziele von entscheidender Bedeutung. Allerdings fehlt ein geeigneter Marktrahmen, um die erforderlichen Technologien im großtechnischen Maßstab finanzieren zu können. Permanente und nach EU-Vorgaben verlässlich zertifizierte Kohlenstoffsenken sollten künftig in das EU-Emissionshandelssystem integriert werden. Für den Hochlauf von Technologien zur Generierung negativer Emissionen bedarf es neben des CO2-Preissignals weiterer Fördermaßnahmen auf europäischer und nationaler Ebene.
- Die Entscheidung über die mögliche Einbeziehung von Abfallverbrennungsanlagen in das ETS 1 bedarf einer umfassenden Kosten-Nutzen-Analyse unter Abwägung der Vor- und Nachteile für Klimaschutz, Wettbewerb und finanzieller Belastung. Die komplexe Thematik steht im engen Sachzusammenhang mit anderen Themenfeldern der Konsultation, insbesondere hinsichtlich der Verringerung des Verwaltungsaufwandes, der Einbeziehung weiterer Aktivitäten der Abfallwirtschaft in das ETS 1 sowie der möglichen Nutzung von negativen Emissionen zur Kompensation schwer vermeidbarer Emissionen.