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BDEW gegen kürzere Eichfristen bei Wasserzählern

Gemeinsam mit dem DVGW hat der BDEW die Forderung des BMWi nach einer Verkürzung der Eichfristen für Wasserzähler abgelehnt.

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Eigene Branchenuntersuchungen widerlegen die vom BMWi aufgezeigten hohen Durchfallquoten der Zähler. Eine weitere Verkürzung führt unweigerlich zu höheren wirtschaftlichen und ökologischen Belastungen. BDEW und DVGW fordern eine Verlängerung der Eichfristen zur Entlastung von Verbrauchern und Umwelt. Denn jedes Jahr Verlängerung erspart den Wechsel von rund 7 Mio. Wasserzählern, dagegen belastet die Verkürzung bis zu 48 Mio. Zähler. 

BDEW und DVGW lehnen Verkürzung der Eichfristen für Wasserzähler ab

In der Pressemitteilung des Deutschen Bundestages „Einheitliche Eichfristen für Wasserzähler“ vom 18.12.2019 wurde in der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses eine Verlängerung der Eichfristen für Wasserzähler abgelehnt. Als Begründung wurde auf die Aussage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) verwiesen. Dieses hatte behauptet, dass wegen der von den Eichbehörden aufgezeigten hohe Durchfallquote bei Wasserzählern von 33,25 Prozent! Eine Verlängerung der Eichfristen aus fachlicher Sicht nicht sinnvoll sei. Die Arbeitsgemeinschaft der Landeseichbehörden hatte zudem eine Verkürzung der Eichfristen auf fünf Jahre für Kalt- und Warmwasserzähler gefordert. Dieser Forderung hatte sich auch das Bundeskartellamt angeschlossen. Die Eichfrist für Kaltwasserzähler beträgt derzeit noch sechs Jahre. 

Der BDEW hat gemeinsam mit dem DVGW in einem Schreiben an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die geforderte Verkürzung der Eichfristen abgelehnt. Die vom BMWi aufgezeigte Durchfallquote ist nach Ansicht der Verbände irreführend.

Branchenuntersuchungen zeigen eine Durchfallquote von 5 Prozent, d.h. 95 Prozent der Wasserzähler halten die national verschärften Anforderungen ein. Auch die Ergebnisse der Warmwasserzähler zeigen eine gute Messbeständigkeit auf. Der BDEW fordert zur Entlastung von Kunden, Umwelt und Unternehmen eine einheitliche Eichfrist von Warm- und Kaltwasserzählern von 8 Jahren analog zur Eichfrist von Gaszählern. Jedes Jahr Verlängerung führt zu einer Ersparnis von mehr als 7 Mio. Zählern pro Jahr. Die Verkürzung  würde insgesamt rund 19 Mio. Hauptwasserzähler und rund 29. Mio. Wasserzähler in Nebenmessstallen belasten.

BDEW und DVGW kritisieren auch die Position des Bundeskartellamtes, wonach eine Verkürzung der Eichfristen den Verbrauchern Kostenvorteile bringen würde. Hier besteht offensichtlich eine Verwechslung der Aufgaben- und Einsatzbereiche der verschiedenen Zähler und Zuständigkeiten für Haupt- und Nebenmessstellen vor, die unterschiedlich geregelt sind. BDEW und DVGW sehen in einer Verkürzung wirtschaftliche und ökologische Nachteile zulasten der Kunden, Umwelt und Unternehmen. Angesichts der enormen Aufwände und des hohen Ressourcenverbrauches sind aus Sicht der Verbände die derzeitigen kurzen Wechselintervalle der Wasserzähler nicht mehr verhältnismäßig. Eichfristen sollten nicht länger dem Umweltschutz und der Entlastung des Verbrauchers entgegenstehen.

Weiteres Verfahren

Der BDEW wird die Unternehmen über die weitere Entwicklung informieren.

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