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Bundestag hat Nationale Wasserstrategie verabschiedet

Der BDEW hatte anlässlich der Ausschussberatungen den Bundestagsabgeordneten fünf wichtige Punkte gefordert.

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© celipuram gopichander / Shutterstock

Der Deutsche Bundestag hat die Nationale Wasserstrategie der Bundesregierung zur Kenntnis genommen. Nach der Beratung im Umweltausschuss erfolgte jedoch keine Beratung im Plenum. Dafür hatten die Abgeordneten die Vorlage in der 1. Lesung debattiert. 

Der BDEW hatte anlässlich der Ausschussberatungen den Bundestagsabgeordneten fünf wichtige Punkte mitgeteilt und diese auch in persönlichen Gesprächen untermauert. 

Die Nationale Wasserstrategie der Bundesregierung können Sie beim Umweltministerium herunterladen.

Fünf Punkte des BDEW

  1. Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser muss immer an erster Stelle stehen: Mit Blick auf die Folgen des Klimawandels muss der öffentlichen Trinkwasserversorgung ein Vorrang eingeräumt werden. Dieser Vorrang sowie die hohe Bedeutung der Trinkwasserversorgung für die gesamte wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland sollte in der Nationalen Wasserstrategie noch deutlicher und klarer herausgearbeitet werden. So muss die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser für den menschlichen Gebrauch bei der Nutzung von Ressourcen immer an erster Stelle stehen. Sie ist Teil der Daseinsvorsorge.
     
  2. Nutzungskonflikte um Wasserressourcen eindeutig klären: Essenziell ist mehr Transparenz bei allem Arten der Wassernutzung. Es muss klar sein, wie viel Wasser in welchem Bereich verwendet wird, um Nutzungskonflikte frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.
     
  3. Investitionen in den Ausbau der Infrastruktur stärken: Um die Trinkwasserversorgung auch in Zukunft flächendeckend zu gewährleisten, muss in einigen Regionen die Infrastruktur gestärkt und ausgebaut werden. Diese kommt bei stark steigender Trinkwassernachfrage an heißen Sommertagen an einigen Orten an ihre Grenzen. Dazu braucht es bessere Investitionsbedingungen und eine Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für den Bau von Anbindungsleitungen bzw. Fernwasserleitungen. Hier sollte die Bundesregierung die Wasserstrategie noch nachbessern.
     
  4. Die Einführung eines flächendeckendes Wasserentnahmeentgelts sieht der BDEW kritisch: Dies würde Trinkwasser nicht nur künstlich verteuern, sondern hätte den Charakter einer „verdeckten Steuer“. Wenn überhaupt sollten die generierten Mittel daher zweckgebunden sein.
     
  5. Herstellerverantwortung zur Beseitigung umweltschädlicher Stoffe umsetzen: Positiv ist, dass die Bundesregierung in einer erweiterten Herstellerverantwortung ein geeignetes Instrument sieht, Anreize für Maßnahmen zur Reduzierung der Belastung der Gewässer durch Spurenstoffe und Schadstoffe entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu geben. Die Ziele und Maßnahmen zur Verminderung von Stoffeinträgen sind sehr wichtig und können anders nicht ausreichend finanziert werden, geschweige denn ohne Anreize zur Reduzierung dauerhaft erreicht werden.

BDEW-Wasserstrategie
Die Wasserwirtschaft im BDEW hatte ihre Vorstellungen bereits im Frühjahr 2021 als BDEW-Wasserstrategie veröffentlicht. 

Reden der Bundestagsabgeordneten und der Ministerin
Die Reden der Abgeordneten können Sie hier sehen bzw. hören.

Rede der Bundesumweltministerin Lemke (ca. 5 Min.)

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