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Eine Wasserstrategie für Deutschland

Der BDEW hat im Vorfeld der Bundestagswahl 2021 die Kernpunkte für eine Wasserstrategie in Deutschland festgelegt.

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© YJ.K/ Shutterstock

Das Konzept „Eine Wasserstrategie für Deutschland“ zeigt die wesentlichen Kernpunkte für eine Wasserstrategie auf, die für die Wasserwirtschaft vor dem Hintergrund des Klimawandels und zur Vermeidung von Stoffeinträgen und der Umsetzung des Verursacherprinzips in die Gewässer essentiell sind. 


 

Bundestagswahl im September 2021

Vor dem Hintergrund der Bundestagswahl im September 2021 und der Ankündigung einer nationalen Wasserstrategie durch das Bundesumweltministerium im Nachgang des nationalen Wasserdialogs legt der BDEW die Kernpunkte einer Wasserstrategie für Deutschland vor. Dabei fokussiert der BDEW acht Kernpunkte. Dazu gehören unter anderem das Thema Anpassung an den Klimawandel, die Forderung nach einer gewässerverträglichen Landwirtschaft und die Umsetzung des Vorsorgegrundsatzes und des Verursacherprinzips.

Hinsichtlich der Anpassung an den Klimawandel sieht der BDEW als wichtigste Forderung die Vorrangstellung der öffentlichen Wasserversorgung gegenüber anderen Wassernutzungen. Denn bei zunehmenden Nutzungskonkurrenzen wird die Gleichung „ohne Wasser kein Leben“ zu einer Realität, der eine nachhaltige Wasserstrategie in Deutschland zu begegnen hat.

Hierzu gehört auch der im Strategiepapier an erster Stelle stehende Punkt mit der Forderung nach Umsetzung von Verursacher- und Vorsorgeprinzip. Trotz vieler Anstrengungen nehmen Stoffeinträge durch Arzneimittel, Mikroplastik und andere Stoffe zu. Dieser Tendenz ist entgegenzuwirken, um die Wasserressourcen dauerhaft zu schützen und die Wasserwirtschaft nicht zum Reparaturbetrieb mit unverhältnismäßig hohen Kosten für die Bürger werden zu lassen.

Darüber hinaus bleibt auch das Problem der Überdüngung virulent, so dass die Forderung nach einer gewässerverträglichen Landwirtschaft eine weitere Kernforderung ist. Das nationale Düngerecht genügt nicht den Anforderungen aus Brüssel und eine Trendwende bei der Überdüngung bleibt aus. Daher müssen die Ausnahmen im Düngerecht entfallen und eine Wegrechnung von Grenzwertüberschreitungen darf nach Düngerecht nicht zulässig sein.

Sie finden die Broschüre mit allen acht Kernpunkten auf der Homepage des BDEW.



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