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Verschmutzung durch PFAS

Rechtsgutachten zeigt: Verursachungsgerechte Kostenübernahme der Hersteller für Verschmutzungen durch per- und polyfluorierte Chemikalien ist schon jetzt nach EU-Recht umsetzbar.

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© Mr Mrs Marcha / Shutterstock

Das im Auftrag des BDEW und Stadtwerke Rastatt erstellte Rechtsgutachten zu der Stoffgruppe der per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) zeigt, dass eine verursachungsgerechte Kostenübernahme der Hersteller dieser Stoffe für Verschmutzungen durch PFAS nach geltendem EU-Recht umsetzbar ist und verfassungsrechtliche Anforderungen an einen PFAS-Fonds auf nationaler Ebene erfüllt werden können.

Einträge der Stoffgruppe PFAS können das Grundwasser gefährden und führen z.B. in Rastatt zu bisherigen Mehrkosten von fast 15,2 Millionen € bei der Trinkwasseraufbereitung. Dies führt zu einer Wasserpreissteigerung von rund 20 Prozent für die BürgerInnen, die sich unmittelbar aus der PFAS-Verschmutzung ergibt. Im Landkreis Rastatt sowie im Stadtkreis Baden-Baden wurden über 1.105 Hektar Ackerfläche und Grundwasser mit einer Grundwasserfläche von rund 58 km2 – also größer als der Starnberger See - und einem Volumen von 170 Mio. m3 vermutlich durch die Ausbringung PFAS-belasteter, mit Kompost vermischter Papierschlämme als Dünger auf landwirtschaftlichen Flächen, kontaminiert. Dies hat dort PFAS-bedingte Investitionen (bis ins Jahr 2025) von fast 15 Mio. € ausgelöst, begleitet von aufgelaufenen, laufenden Kosten in Höhe von aktuell 2,2 Mio. €, mit der Konsequenz einer Wasserpreissteigerung von rund 20 Prozent.

Diese konkreten Belastungen zeigen das große Gefährdungspotential dieser Stoffgruppe, die eine Familie von mindestens 4730 Verbindungen umfasst. Sie sind persistent (nicht abbaubar), bioakkumulierbar (anreicherungsfähig) und toxisch. Eine Aufbereitung von belasteten Trinkwasserressourcen ist aufwändig und mit hohen Kosten verbunden. Können die Verursacher nicht direkt für die Mehrkosten zur Verantwortung gezogen werden, haben die Mehrkosten die Kunden der Wasserversorger zu tragen.

Daher hat der BDEW zusammen mit den Stadtwerken Rastatt eine rechtliche Prüfung beauftragt, die die Kostenübernahme der Hersteller von PFAS untersucht.

Das Gutachten zeigt: Schon jetzt kann nach EU-Recht eine verursachungsgerechte Kostenübernahme für den Verursacher der Verschmutzung umgesetzt werden. Dies ist insbesondere über die Vorgaben der EU-Trinkwasser-Richtlinie und der Wasserrahmenrichtlinie, welche die Mitgliedstaaten bereits heute zu einem vorsorgenden Schutz der durch PFAS gefährdeten Trinkwasserressourcen verpflichten, möglich. Danach hat die EU das notwendige Instrumentarium, um einen effektiven Schutz zu etablieren.

Darüber hinaus hat die Gutachterin, Dr. Caroline Douhaire von Geulen und Klinger Rechtsanwälte die verfassungsrechtlichen Anforderungen an einen PFAS-Fonds geprüft, also eine Sonderabgabe auf nationaler Ebene. Die verfassungsrechtlichen Anforderungen können laut Gutachten erfüllt werden. Ein solches Instrument zur Realisierung der Finanzierungsverantwortung der Hersteller und Inverkehrbringer PFAS-haltiger Produkte, ist denkbar und folgt dem Beispiel anderer existierender Sonderabgaben wie dem dualen System. So kommt das Gutachten auch zu dem Ergebnis, dass ein PFAS-Fonds als mögliches Instrument zur Realisierung einer Finanzierungsverantwortung der Hersteller PFAS-haltiger Stoffe verfassungskonform ausgestaltet werden kann. Das Gutachten und ein short abstract finden Sie hier.
 

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