Der BDEW bringt sich mit dem Positionspapier „Post 2030 Framework - Europas Klimapolitik nach 2030: Leitplanken für die Energiewirtschaft“ proaktiv in diese Debatte um die Ausgestaltung der zukünftigen EU-Klimaschutzarchitektur ein.
Das Fit-for-55-Paket hat bis 2030 eine sehr detaillierte Ziel- und Maßnahmenarchitektur etabliert. Quoten, Unterziele und zahlreiche Einzelvorgaben haben Investitionssicherheit gegeben und Innovationen angestoßen. Gleichzeitig wurden hohe Komplexität, Bürokratie und teilweise Widersprüche zwischen Vorgaben erzeugt.
Zwischenzeitlich haben sich die Rahmenbedingungen grundlegend verändert: Die wesentlichen Sektoren unterliegen, wenn das Emissionshandelssystem (ETS) 2 umgesetzt sein wird, einer EU-weiten CO₂-Bepreisung. Erneuerbare Energien sind in etlichen Ländern systemprägend, Elektrifizierung und Moleküle ergänzen sich in der Transformation. Gleichzeitig haben sich die geopolitischen und geoökonomischen Rahmenbedingungen deutlich verschoben. Wettbewerbsfähigkeit, Standortsicherung und Resilienz sind zentrale Bewertungskriterien für die Ausgestaltung des Post-2030-Rahmens.
Vor diesem Hintergrund sollte die EU-Klimaschutzarchitektur durch folgende Leitlinien geprägt sein:
- ETS als Rückgrat der Klimaschutzarchitektur: Das Klimaziel 2040 und der Pfad zur Klimaneutralität sollten in erster Linie über einen verlässlichen Minderungspfad und einen funktionsfähigen CO2-Preis im ETS 1 und ETS 2 umgesetzt werden. Die Weiterentwicklung des ETS 1 darf Investitionssicherheit sowie die Wirtschaftlichkeit bereits geplanter und realisierter Transformationsinvestitionen nicht beeinträchtigen. Gleichzeitig müssen die mit der CO2-Bepreisung für die Industrie verbundenen Herausforderungen berücksichtigt werden.
- Zielarchitektur konsolidieren und Unterziele gezielt einsetzen: Die hohe Regelungsdichte des Fit-for-55-Rahmens sollte nach 2030 in eine kohärente und vereinfachte Architektur überführt werden. Unterziele und Detailvorgaben sind nur dort beizubehalten, wo sie für Investitionssicherheit und Transformationsgeschwindigkeit unabdingbar sind, insbesondere gilt dies für das übergeordnete Erneuerbare-Energien-Ziel oder für Ziele zum Einsatz von Wasserstoff.
- Ergänzende Instrumente zur Absicherung der Zielerreichung: Begrenzte, qualitätsgesicherte Flexibilitätsoptionen wie CO₂-Entnahmen und internationale Gutschriften können zur Absicherung beitragen. Diese Instrumente dürfen die inner-europäische Emissionsminderung nicht ersetzen oder verzögern.
- Elektrifizierung und klimaverträgliche Moleküle als komplementäre Transformationspfade: Die Dekarbonisierung erfordert sowohl eine konsequente Direktelektrifizierung als auch den Einsatz klimaverträglicher Moleküle, insbesondere in schwer elektrifizierbaren Anwendungen. Beide Pfade sind komplementär und systemisch zu integrieren.