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BNetzA-Ausschreibungsergebnisse für Photovoltaik-Aufdachanlagen

Trotz deutlichem Anstieg der Gebotsmenge blieb die Ausschreibungsrunde erneut unterzeichnet

Solarmodul, Photovoltaik, alternative Stromquelle. Erneuerbare Energien. Solarenergie.

© Nomad Pixel / shutterstock

 

Die Bundesnetzagentur hat am 16. Juli 2026 die Ergebnisse der EEG-Ausschreibungen zum Gebotstermin 1. Juni 2026 für Photovoltaikanlagen des zweiten Segments (Dach-PV-Anlagen) bekanntgegeben. Ausgeschrieben wurde ein Volumen von 296 Megawatt (MW). Eingereicht wurden 125 Gebote mit einer Gebotsmenge von 238 MW. Die Ausschreibungsrunde blieb damit trotz eines deutlichen Anstiegs der Gebotsmenge gegenüber der Vorrunde erneut unterzeichnet.

Insgesamt erteilte die Bundesnetzagentur 108 Geboten mit einer Gebotsmenge von knapp 209 MW einen Zuschlag. Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte betrugen zwischen 8,40 und 10 Cent pro Kilowattstunde, dem für 2026 geltenden Höchstwert. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert lag mit 9,72 Cent/kWh oberhalb des Wertes der Vorrunde im Februar von 9,56 Cent/kWh und damit noch näher am erlaubten Höchstwert.

Die Zuschläge gingen an Projekte in 15 Bundesländern. Die meisten Zuschläge entfielen auf Standorte in Nordrhein-Westfalen mit 21 Zuschlägen und 49 MW, gefolgt von Niedersachen mit 19 Zuschlägen und 36 MW. In Baden-Württemberg erhielten 13 Projekte mit gesamt 22 MW Zuschläge und in Bayern 10 Projekte mit 21 MW.

Nach Anlagengröße entfiel die Mehrzahl der Zuschläge mit 74 auf den Leistungsbereich zwischen 1 und 2 MW. Im Bereich von 2 bis 3 MW wurden 19 Zuschläge erteilt, im Bereich von 3 bis 5 MW 12 Zuschläge. Auf Anlagen über 5 MW entfielen lediglich 3 Zuschläge.

EEG-Novelle muss jetzt Investitions- und Planungssicherheit schaffen

Für einen weiteren starken Ausbau im Segment der Dach-PV braucht es dringend Planungs- und Investitionssicherheit durch die EEG-Novelle: Sie legt die Rahmenbedingungen der Ausschreibungen fest und sichert zugleich deren Fortführung ab dem 1. Januar 2027 ab. Damit die Novelle bis dahin rechtzeitig durch die EU beihilferechtlich genehmigt werden kann, muss ein Regierungsentwurf nun zügig vorgelegt werden. Nur mit klaren und frühzeitig bekannten Rahmenbedingungen lassen sich die notwendige Investitionssicherheit, Planbarkeit und Vertrauen für den weiteren Ausbau schaffen.

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