Der Deutsche Bundestag hat am 26. Juni 2026 das Infrastruktur-Zukunftsgesetz (InfZG) verabschiedet. Der BDEW hat das parlamentarische Verfahren intensiv begleitet und sich dafür eingesetzt, dass die Beschleunigungsmaßnahmen nicht nur der Verkehrsinfrastruktur, sondern auch der Energieinfrastruktur zugutekommen (siehe dazu auch BDEW-Stellungnahme vom 2. Februar 2026).
Das Gesetz wurde federführend im Verkehrsausschuss beraten, während der Ausschuss für Energie nicht mitberatend beteiligt war. Entsprechend standen energiewirtschaftliche Anliegen zunächst nicht im Mittelpunkt des parlamentarischen Verfahrens. Umso erfreulicher und wichtiger ist, dass an mehreren entscheidenden Stellen Verbesserungen erreicht werden konnten.
Geheimnisschutz für Kritische Infrastrukturen
Ein zentraler Erfolg betrifft den Geheimnisschutz für Kritische Infrastrukturen. Der ursprüngliche Gesetzentwurf sah zwar Ausnahmen von Transparenzpflichten vor, verpflichtete Betreiber jedoch gleichzeitig dazu, zunächst darzulegen, welche Informationen überhaupt schutzwürdig sind – ohne dass ebendiese Angaben selbst ausreichend geschützt gewesen wären. Der BDEW hatte sich intensiv und erfolgreich für eine Änderung dieser Regelung eingesetzt. Im verabschiedeten Gesetz wurde sie praxistauglich überarbeitet und der Schutz sensibler Informationen damit deutlich verbessert.
Gleichstellung von Ersatzzahlung und Realkompensationen
Ein weiterer wesentlicher Erfolg ist die Ausweitung der Gleichstellung von Ersatzzahlung und Realkompensation auf Energieinfrastrukturen im überragenden öffentlichen Interesse. Gerade beim Ausbau der Stromnetze wird es zunehmend schwieriger, geeignete Ausgleichsflächen bereitzustellen. Die Neuregelung schafft hier mehr Flexibilität und kann Genehmigungsverfahren spürbar beschleunigen.
Stichtagsregelung sorgt für mehr Planungssicherheit
Positiv ist außerdem die Einführung einer Stichtagsregelung. Künftig können nachträgliche Änderungen der Sach- und Rechtslage unter bestimmten Voraussetzungen unberücksichtigt bleiben, wenn sie erst nach Abschluss der Erörterung eintreten. Damit wird verhindert, dass laufende Genehmigungsverfahren immer wieder durch neue Entwicklungen verzögert werden. Gerade für den Netzausbau schafft dies mehr Planungssicherheit und beschleunigt Planfeststellungsverfahren.
Weiterer Handlungsbedarf
Trotz dieser wichtigen Verbesserungen besteht weiterer Handlungsbedarf. So wurden die vorgesehenen Erleichterungen bei Umweltverträglichkeitsprüfungen weiterhin nicht auf den Ersatzneubau von Stromnetzen ausgeweitet. Gerade hier liegt erhebliches zusätzliches Beschleunigungspotenzial. Weiterhin fehlt eine Korrektur der ins Leere laufenden Verweise im VwVfG in andere Fachgesetze und eine Regelung zur näheren Ausgestaltung der Kompensation bei Turm- und Mastbauten. Der BDEW wird diese Forderungen weiterverfolgen.
Bundesrat entscheidet am 10. Juli 2026
Das Gesetz ist zustimmungspflichtig und muss den Bundesrat noch am 10. Juli 2026 passieren. Allerdings ist trotz erheblicher Kritik der Länderkammer von einer Zustimmung auszugehen. Grund dafür ist, dass im Gesetz auch die 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen enthalten sind, die den Ländern und Kommunen zugutekommen sollen.
Für die noch offenen Forderungen wird sich der BDEW in den anstehenden Gesetzgebungsverfahren (u. a. BNatSchG, NatInfG, FlexBG) weiterhin einsetzen.