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Erweiterung der 450 MHz-Frequenzen geplant

Die Bundesnetzagentur hat ein Gesamtkonzept für den Frequenzbereich 410–470 MHz vorgelegt.

Funkmast in der Näher Einer Hochspannungsleitung.

© Dietrich Leppert / Shutterstock

 

Die Bundesnetzagentur hat im Juni 2026 ihr finales Gesamtkonzept für den Frequenzbereich 410–470 MHz veröffentlicht. Damit liegt nun die strategische Grundlage für die künftige Nutzung dieses Frequenzbereichs vor. Für die Energie- und Wasserwirtschaft besonders relevant ist die vorgesehene Erweiterung des Spektrums für den drahtlosen Netzzugang im Bereich 450 MHz. Ab 2033 soll die Widmung auf insgesamt 2 × 5 MHz erweitert werden. Damit wird eine zentrale Forderung des BDEW umgesetzt.

Das Gesamtkonzept bewirkt noch keine unmittelbare Änderung bestehender Frequenzzuteilungen. Es beschreibt vielmehr die strategische Ausrichtung für die künftige Frequenzplanung und soll bei späteren Anpassungen des Frequenzplans sowie bei weiteren Maßnahmen der Frequenzwidmung und Frequenzzuteilung berücksichtigt werden.

450 MHz als Grundlage krisenfester Kommunikation

Die 450-MHz-Frequenzen wurden im Jahr 2021 an die 450connect GmbH vergeben. Damit wurde die Grundlage für den Aufbau eines bundesweiten, hochverfügbaren und schwarzfallsicheren Funknetzes für Betreiber Kritischer Infrastrukturen geschaffen. Das LTE450-Netz soll insbesondere der Energie- und Wasserwirtschaft eine sichere Sprach- und Datenkommunikation ermöglichen, unabhängig von öffentlichen Mobilfunknetzen und auch in Krisensituationen.

Der Bedarf an einer solchen Kommunikationsinfrastruktur hat sich in den vergangenen Jahren weiter erhöht. Die sicherheitspolitische Lage seit dem Angriff Russlands auf die Ukraine sowie Stromausfälle durch Sabotage in den vergangenen Monaten haben die Bedeutung von schwarzfallfesten Kommunikationssystemen unterstrichen. Weitere wachsende Anforderungen an verfügbare Übertragungskapazitäten entstehen durch die fortschreitende Digitalisierung der Energieversorgung und die zunehmende Anzahl dezentraler Erzeugungsanlagen. Daher muss die Kommunikation auch bei Großschadensereignissen, Naturkatastrophen oder einem großflächigen Stromausfall zuverlässig funktionieren.

BDEW-Forderung nach 2 × 5 MHz wird grundsätzlich aufgegriffen

Der BDEW hatte sich im Konsultationsverfahren zum Gesamtkonzept dafür ausgesprochen, die Zuteilung im 450-MHz-Band auf 2 × 5 MHz zu erweitern. Diese Erweiterung ist aus Sicht der Energie- und Wasserwirtschaft erforderlich, um den steigenden Kommunikationsbedarf Kritischer Infrastrukturen langfristig zuverlässig decken zu können. Mit dem nun veröffentlichten Gesamtkonzept erkennt die Bundesnetzagentur diesen Bedarf grundsätzlich an und sieht ab 2033 eine entsprechende Erweiterung vor. Damit ist die zentrale frequenzpolitische Forderung des BDEW in der strategischen Ausrichtung der Bundesnetzagentur berücksichtigt.

Gleichzeitig wäre eine frühere Umsetzung aus Sicht des BDEW wünschenswert gewesen. Der BDEW hatte für eine Anpassung für 2027, spätestens jedoch 2029 geworben. Die nun vorgesehene Umsetzung ab 2033 schafft zwar eine wichtige langfristige Perspektive, verschiebt die tatsächliche Erweiterung aber deutlich weiter in die Zukunft.

Störungsfreier Betrieb bleibt zentrale Voraussetzung

Neben der Erweiterung des Spektrums bleibt der störungsfreie Betrieb des LTE450-Netzes zentral. Technische Unverträglichkeiten, insbesondere durch Nebenaussendungen angrenzender Funkanwendungen, müssen im weiteren Verfahren zuverlässig ausgeschlossen werden. Die Bundesnetzagentur hat hierzu im Anschluss an die Konsultation eigene Messungen durchgeführt und geht davon aus, dass eine störungsfreie Koexistenz der betroffenen Funkdienste grundsätzlich möglich ist.

Gerade deshalb kommt es in den nachgelagerten Verfahren auf klare technische Nutzungsbedingungen, wirksame Schutzvorgaben und eine praxistaugliche Ausgestaltung der Frequenznutzungsbestimmungen an. Bestehende Altanwendungen wie Funkruf- oder Betriebsfunkdienste dürfen den Aufbau und Betrieb einer krisenfesten Kommunikationsinfrastruktur nicht beeinträchtigen. Pauschale Verpflichtungen zur dauerhaften Unterstützung älterer terrestrischer Kommunikationssysteme wären kritisch, wenn von diesen selbst Störungen ausgehen können.

Weitere Verfahren entscheiden über die konkrete Umsetzung

Die inhaltliche Umsetzung des Gesamtkonzepts erfolgt in unterschiedlichen Verwaltungsverfahren. Für den öffentlichen Funkruf ist ab 2033 eine Reduzierung des Spektrums vorgesehen. Im gleichen Jahr soll der nichtöffentliche mobile Landfunk angepasst werden.

Für die Energie- und Wasserwirtschaft ist entscheidend, dass die vorgesehene Erweiterung des 450-MHz-Spektrums in den kommenden Verfahren rechtssicher, störungsfrei und investitionsfreundlich umgesetzt wird. Der BDEW wird die weiteren Schritte daher eng begleiten.

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