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Infrastrukturvorhaben beschleunigen

Die Digitalisierung von Bauleitplanverfahren wird wesentlich dazu beitragen, dass die Energiewende schneller vorangeht. Der BDEW kommentiert Gesetzentwurf.

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© Elxeneize / Shutterstock

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat einen weiteren Baustein als Teil des Maßnahmenpaketes zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung vorgelegt. Der BDEW äußerte sich dazu im Rahmen der Verbändeanhörung mit einer Stellungnahme und begrüßt die vorgesehenen ergänzenden Beschleunigungsmaßnahmen. Darüber hinaus kann aber noch weitergehendes Potenzial zugunsten des Ausbaus der Erneuerbaren Energien gehoben werden. Es ist außerdem unerlässlich, den Netzausbau als Grundvoraussetzung für die Energiewende im gleichen Tempo voranzubringen.

Die vom BMWSB vorgelegten Änderungsvorschläge sollen den derzeit im Bundestag beratenen Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung der Bauleitplanung vom 15. Februar 2023 erweitern.

Der ursprüngliche Referentenentwurf vom 7. November 2022 fokussierte sich noch ausschließlich auf die (teilweise) Überführung des Plansicherungsgesetzes in das Baugesetzbuch. Mit dem Kabinettsbeschluss vom 30. Dezember 2022 wurde der Entwurf um erste Beschleunigungsmaßnahmen für den Ausbau der Erneuerbaren Energien angereichert, die durch die nun vorliegende Formulierungshilfe nochmals ausgedehnt wurden.

Verfahrensbeschleunigung und Digitalisierungsbemühungen

Die Novelle soll das digitale Beteiligungsverfahren als Regelverfahren für die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie für die Beteiligung der Behörden durch Anpassungen in § 3 und § 4 BauGB einführen. Demzufolge ist grundsätzlich die Veröffentlichung der Pläne im Internet vorgesehen, sowie zusätzlich eine weitere Zugangsmöglichkeit, etwa in Form der Bereitstellung von öffentlich zugänglichen Lesegeräten oder der analogen Auslegung.

Ferner sind vereinzelte Anpassungen des Verfahrens vorgesehen. Etwa wird die Frist für die Genehmigung eines Flächennutzungsplanes von drei auf einen Monat verkürzt (§ 6 Absatz 4 BauGB). Auch soll in bestimmten Fällen eine erneute Veröffentlichung und Einholung von Stellungnahmen bei Planänderungen oder -ergänzungen unterbleiben können (§ 4a Absatz 3 BauGB).

Stärkung der Erneuerbaren Energien im Baurecht

Zur Stärkung der Flächenkulisse für die Windenergie war schon im Kabinettsbeschluss vorgesehen, die Anforderungen für die Anrechenbarkeit von Rotor-Innen-Flächen zu verschärfen (§ 4 WindBG). Künftig sollen ausschließlich solche Flächen angerechnet werden, für die standardisierte Daten geografischer Informationssysteme (GIS-Daten) vorliegen.

Daneben sieht der Entwurf nach dem Änderungsantrag des BMWSB an verschiedenen Stellen eine Stärkung der Erneuerbaren Energien im Baurecht vor. So ist der Bedarf am zügigen Ausbau der Erneuerbaren Energien nun ausdrücklich ein Grund für eine Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes nach § 31 Absatz 2 BauGB. Wind- und Photovoltaikanlagen werden überdies klarstellend als zulässige Anlagen innerhalb von Gewerbe- und Industriegebieten in §§ 8, 9 BauNVO verankert und dürfen die dort zulässige Grundfläche überschreiten (§ 19 BauNVO).

Weitere Beschleunigungsmaßnahmen erforderlich

Der BDEW begrüßt die vorgesehenen ergänzenden Beschleunigungsmaßnahmen. Sie reichen jedoch noch nicht aus, um die Ausbauziele zu erreichen. Der BDEW zeigt daher im Rahmen seiner Stellungnahme weitere Potenziale auf und stellt notwendige Anpassungen vor. Dazu zählt etwa die Konkretisierung des unbestimmten Begriffes „Grundzüge der Planung“ in § 31 BauGB durch Regelvermutungen.

Am Wichtigsten ist allerdings eine zügige Öffnung der Flächenkulisse. Die bisherigen verbindlichen Flächenziele nach dem WindBG können den Ausbau bis 2030 kaum voranbringen, da sie frühstens Ende 2027 Wirkung entfalten. Wichtiger als die vorgenommenen kleinteiligen Anpassungen bei der Anrechnung ist daher das Vorziehen der Flächenziele des WindBG auf 2025. Außerdem müssen für Wind- und Solarenergie weitere räumlich klar definierte Außenbereichsprivilegierungen etabliert werden: Dazu zählen Korridore entlang von Autobahnen und Schienenwegen und der Umkreis von Gewerbe- und Industriegebieten.

Daneben sollten durch Anpassungen in § 245e BauGB zusätzliche Positivplanungen der kommunalen Planungsträger ermöglicht werden (Grundsatz: „mehr geht immer“) und das Repowering von den einschränkenden Vorgaben der bisherigen Ausschlussplanungen vollständig entfesselt werden.

Netzausbau auf allen Ebenen voranbringen

Bei all dem ist es unerlässlich, den Netzausbau als Grundvoraussetzung für die Energiewende im gleichen Tempo voranzubringen. Dies wurde im Rahmen der Notfallverordnung der EU und deren Umsetzung weitestgehend versäumt; sie war auf Erzeugungsanlagen für Erneuerbare Energien zugeschnitten und wird auf Ebene der Verteilnetze (unter 110 kV) praktisch keine Beschleunigung bewirken. Der BDEW setzt sich daher im Rahmen des Prozesses zur Novelle der europäischen Erneuerbaren Richtlinie für effektive Beschleunigungsmaßnahmen auf allen Ebenen des Netzausbaus ein.

Im nationalen Recht kann der Ausbau schon jetzt vorangetrieben werden, indem das „überragende öffentliche Interesse“, das für Verteilnetze unterhalb von 110 kV jüngst im Außenbereich etabliert wurde, auch für den Innenbereich geregelt wird.

Ausblick

Das Kabinett wird voraussichtlich am 22. März 2023 über den Änderungsantrag des BMWSB beraten.

Der Bundestag hatte bereits in erster Lesung den bisherigen Gesetzentwurf (Drs. 20/5663) am 2. März 2023 diskutiert. Die entsprechende Anhörung erfolgte am 13. März 2023 im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen. Ein Termin für die zweite/dritte Lesung des Entwurfes ist noch nicht bekannt.

Daneben ist für dieses Jahr eine „große BauGB-Novelle“ angekündigt. In der jüngst vom BMWK vorgelegten Photovoltaik-Strategie ist diesbezüglich bereits angekündigt, dass auch geprüft werden soll, inwieweit die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen in noch stärkerem Maß als bisher planungsrechtlich unterstützt werden kann. Die in der Photovoltaik-Strategie bereits konkret enthaltenen Erleichterungen im Baugesetzbuch decken sich zwar in Teilen mit den Maßnahmen des Änderungsantrages des BMWSB, gehen aber an einigen Stellen darüber hinaus. So sollen etwa künftig auch Baugenehmigungsverfahren von Photovoltaik-Vorhaben erleichtert werden. Abgesehen davon ist für Ende März 2023 eine Windenergie-an-Land-Strategie des BMWK angekündigt, aus der sich aller Voraussicht nach ebenfalls weiterer Änderungsbedarf am BauGB ergibt.

Der BDEW wird in allen Verfahren seine Vorschläge anbringen.

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