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Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren

BDEW zur Formulierungshilfe vom 24. Februar 2023 für einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Bundesregierung.

Der BDEW begrüßt, dass mit dem Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren“ die Umstellung des förmlichen Beteiligungsverfahrens auf ein digitales Verfahren als Regelfall implementiert wird, Redundanzen bei Änderung von Planentwürfen verringert und die Fristen zur Genehmigung bestimmter Bauleitpläne gekürzt werden. Daneben werden durch die Novelle weitere Schritte zur Erleichterung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien unternommen. Der BDEW begrüßt diese zusätzlichen Maßnahmen, die aber allein nicht ausreichend sind. Der BDEW regt deswegen weitere Anpassungen für den Erneuerbaren Ausbau, aber auch für den Ausbau der Netzinfrastruktur an.

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