Zeitplan
Die Rahmen- und Methodenfestlegungen sollen in 2025 förmlich abgeschlossen sein. Die Rahmenfestlegung geht den Methodenfestlegungen gedanklich zwar voraus, insgesamt wird der Prozess wegen der bevorstehenden fünften Regulierungsperiode aber stark parallel geführt.
Die Einzelfestlegungen sollen dann anschließend so ergehen, dass die erforderlichen Parameter rechtzeitig vorliegen, um die Erlösobergrenzen zu bestimmen. Die Festlegungsverfahren zur Entgeltbildung sollen ab 2025 eröffnet werden.
Überblick Festlegungen
Der NEST-Prozess umfasst folgende Festlegungen mit Nachfolgeregelungen zur ARegV, StromNEV und GasNEV (siehe auch Verfahrensübersicht der BNetzA)
Die ersten Festlegungsverfahren wurden, gestützt auf die zuvor konsultierten Eckpunkte der BNetzA, im Frühjahr 2024 eingeleitet, siehe auch BDEW News vom 21. Mai 2024.
Ersteinschätzung des BDEW
Vor dem Hintergrund der Herausforderungen und des geänderten Rechtsrahmens ist eine Evaluierung und Weiterentwicklung der Anreizregulierung notwendig. Es ist positiv, dass die BNetzA mögliche Anpassungen frühzeitig und ergebnisoffen diskutiert. Der BDEW wird den Prozess umfassend und konstruktiv begleiten.
Die Anreizregulierung wird maßgeblichen Einfluss auf das Gelingen der Energiewende haben. Sie muss hierzu den Netzbetreibern ermöglichen, die benötigten Ressourcen (Kapital, Personal, Fremdleistungen, Material) aufzubauen und zeitnah zu refinanzieren, aber auch realistische Zielvorgaben und Anreize setzen, die auf die Erfüllung der Energiewende „einzahlen“.
Zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele ist ein regulatorischer Rahmen notwendig, der attraktive Investitionsbedingungen schafft: Zentral ist hierbei eine wettbewerbsfähige Verzinsung von Eigen- und Fremdkapital.
Erste Veröffentlichungen Anfang 2025
Die BNetzA hat am 16. Januar 2025 umfangreiche Zwischenstände zu den, nach ihrer Einschätzung, materiell bedeutsamsten Verfahren des NEST-Prozesses veröffentlicht. Diese sollen die Grundlage für die zukünftige Ausgestaltung des Regulierungsrahmens bilden. Zum Teil handelte es sich dabei um sogenannte Tenorentwürfe mit Erwägungen, die einer Vorstufe eines Festlegungsentwurfes entsprechen. Konkrete Veröffentlichungen gibt es zur Rahmenfestlegung RAMEN, zum Festlegungsverfahren StromNEF/GasNEF sowie zur Kapitalverzinsung. Diesbezüglich konnten Stellungnahmen bis zum 28. Februar 2025 abgegeben werden.
Konkrete Veröffentlichungen gab es
In weiteren Verfahren, wie etwa zur Qualitätsregulierung (siehe auch BDEW News vom 4. Februar 2025) oder zum generellen sektoralen Produktivitätsfaktor (Xgen) kündigte die Regulierungsbehörde weitere Festlegungen an, siehe insgesamt auch BDEW-News vom 17. Januar 2025.
Zwischenfazit des BDEW
Nach den ersten Monaten intensiver Dialoge mit der BNetzA hat der BDEW ein erstes gemischtes Zwischenfazit gezogen: Der fachliche Austausch funktioniert gut, und die frühzeitige Einbindung der Branche in den Prozess zur Weiterentwicklung des Regulierungsrahmens wird gelobt. Insbesondere die Gesamtwirkung der bisherigen BNetzA-Vorschläge bleibt für die Branche allerdings unklar und schwer fassbar, siehe hierzu BDEW News vom 14. Oktober 2024 und BDEW News vom 31. März 2025.
BDEW-Grobeinschätzung der Effekte der Methodenanpassungen
Der BDEW hat im weiteren Verlauf des Konsultationsprozesses eine fachlich fundierte Grobabschätzung mit Unternehmensberechnungen zu den konkreten Effekten der angedachten Methodenanpassungen vorgenommen und an die BNetzA versandt. Die Abschätzung weist eindrucksvoll nach, dass die vorgesehenen Maßnahmen der BNetzA zu strukturellen Verschlechterungen führen und wie die jeweiligen Einzeleffekte das Gesamtbild beeinflussen. Danach erleiden alle Netzbetreiber unabhängig von ihrer konkreten Kapitalausstattung und ihren individuellen Besonderheiten Verschlechterungen. Die meisten würden bezogen auf die EK-Verzinsung (4. Regulierungsperiode) zwischen 30 und 50 Prozent Ertrag einbüßen, einige sogar mehr, siehe hierzu BDEW News vom 11. April 2025 und BDEW News vom 20. Mai 2025 sowie BDEW-Vermerk vom 2. Juni 2025.
Allein durch die Hinzunahme von 29 Verteilernetzbetreibern in den Effizienzvergleich sinkt der Effizienzwert für alle. Nach Eindruck des BDEW unterschätzt die BNetzA massiv die Folgen ihrer Neuregelungen für die Netzbetreiber. Der BDEW fordert daher, dass die BNetzA eine Folgenabschätzung vornimmt, bevor sie die Regelungen festlegt.
Der BDEW mahnt dies nicht nur bei der BNetzA an (siehe u.a. Fachlicher Austausch mit BDEW zu wirtschaftlichen Auswirkungen des NEST-Prozesses), sondern macht auch in der Öffentlichkeit auf die entstehenden Probleme aufmerksam (siehe z.B. Beitrag im Energate).
Festlegungsentwürfe Sommer 2025
Am 18. Juni 2025 hat die Große Beschlusskammer der Bundesnetzagentur (BNetzA) im Rahmen des Prozesses „Netze. Effizient. Sicher. Transformiert“ (NEST) den ersten Teil der umfangreichen Festlegungsentwürfe zur Weiterentwicklung des Regulierungsrahmens für Stromverteilernetzbetreiber sowie Gasverteil- und Gasfernleitungsnetzbetreiber veröffentlicht.
Veröffentlicht wurden Entwürfe zur Rahmenfestlegung RAMEN Strom, RAMEN Gas sowie die Methodenfestlegungen StromNEF und GasNEF. Ebenfalls veröffentlicht wurde ein ergänzendes Papier zum OPEX-Anpassungsfaktor für Elektrizitätsverteilernetzbetreiber zur Intention und Wirkmechanik des OPEX-Elementes. Die eigenständige Festlegung zum OPEX-Anpassungsfaktor soll zu einem späteren Zeitpunkt folgen, siehe ausführlich BDEW-News vom 18. Juni 2025.
Der BDEW übt deutliche Kritik an den Festlegungsentwürfen. Fundamentale Eingriffe, wie die Verkürzung der Regulierungsperiode oder die Neuausrichtung des Effizienzvergleichs, dürfen Investitionsrealitäten und Praxistauglichkeit nicht aus dem Blick verlieren und sollten erst nach einer sorgfältigen Folgenabschätzung geschehen. Zu berücksichtigen ist auch, dass die politischen Zielvorgaben – insbesondere aus dem Bundes-Klimaschutzgesetz, dem nationalen Energie- und Klimaplan sowie dem Klimaschutzprogramm 2023 –erhebliche Investitionen in die Energieinfrastruktur und eine moderne, leistungsfähige Netzführung erfordern.
Das Ziel muss daher sein, die Anreizregulierung zukunftsfest weiterzuentwickeln. Es geht darum, dass die Netzbetreiber das Netz für die Energie-, Verkehrs- und Wärmewende und damit für den Wirtschaftsstandort Deutschland bauen und betreiben können. Effizienzanreize sind dabei ein wichtiges Element der Regulierung. Wirtschaftliches und verantwortungsvolles Handeln muss allerdings auch künftig durch regulatorische Rahmenbedingungen honoriert und angereizt werden.
Eine Weiterentwicklung des Systems darf nicht dazu führen, Anreize für Investitionen zu schwächen, sondern muss im Gegenteil den effizienten, ambitionierten Aus- und Umbau der Netze stärken. Die BNetzA unterschätzt aus Sicht des BDEW die Auswirkungen ihrer vorgeschlagenen Änderungen am Regulierungsrahmen. Sie würden zu massiven Kappungen der Mittelrückflüsse der Netzbetreiber führen. Daher sieht der BDEW bei zahlreichen Punkten noch weiteren Handlungsbedarf (siehe auch Pressemitteilung des BDEW).
Rechentool
Um den Mitgliedsunternehmen eine fundierte Einschätzung der ökonomischen Auswirkungen der geplanten Regulierungsanpassungen zu ermöglichen, hat der BDEW ein Rechentool entwickelt. Dieses wurde im Rahmen eines Webinars am 23. Juli 2025 vorgestellt. Zu den Funktionen und Anwendungsfeldern des Tools enthält der BDEW-News vom 23. Juli 2025 weitere Informationen.
Weitere Informationen
Benchmarking-Transparenz-Projekt | BDEW
BDEW-Webinare (Zugang für BDEW-Plus Mitglieder):
BDEW-Stellungnahmen
BDEW-Stellungnahme zu BNetzA-Eckpunktepapier „NEST“ zur Weiterentwicklung der Anreizregulierung vom 29. Februar 2024
BDEW-Stellungnahme zu Tenor und Erwägungen zur Festlegung RAMEN vom 21. März 2025
BDEW-Stellungnahme zur Festlegung einer Methodik zur Ermittlung des Ausgangsniveaus (StromNEF/GasNEF) vom 14. März 2025
BDEW-Stellungnahme zum Begleitschreiben der BNetzA zum Methodengutachten Frontier, Randl, Zechner vom 14. März 2025
BDEW/VKU/GEODE-Stellungnahme zum Sachstandspapier Methodenfestlegung Effizienzvergleich vom 1. April 2025
BDEW-Vermerk: NEST-Prozess gefährdet Investitions- und Leistungsfähigkeit der Netzbetreiber vom 2. Juni 2025
Entwurf der Festlegung RAMEN Strom & RAMEN Gas vom 31. Juli 2025
Festlegung einer Methodik zur Ermittlung des Ausgangsniveaus vom 31. Juli 2025
Expertenaustausche und -Dialoge im NEST-Prozess
Kapitalverzinsung
1. Expertenaustausch Kapitalverzinsung (8. Juli 2024)
2. Expertenaustausch Kapitalverzinsung (21. Oktober 2024)
Expertenaustausch Zinsbonus, EK-Zins (13. Dezember 2024)
3. Expertenaustausch Kapitalverzinsung (5. Februar 2025)
Expertenaustausch Kapitalverzinsung ÜNB (9. Mai 2025)
Effizienzvergleich
Wissenschaftsdialog zu Effizienzvergleichsmethoden (24. September 2024)
1. Expertenaustausch zur Methodenfestlegung Effizienzvergleich (15. November 2024)
2. Expertenaustausch zur Methodenfestlegung Effizienzvergleich (13. Februar 2025)
3. Expertenaustausch zu den Methodenfestlegungen Effizienzvergleich Strom (14. Juli 2025)
Produktivitätsfaktor
Expertenaustausch zum Produktivitätsfaktor (2. September 2024)
Qualitätsregulierung
1. Expertenaustausch zu Anreizmechanismen für die Versorgungsqualität von Energieversorgungsnetzen – insbesondere zur Steigerung der Energiewendekompetenz (29. Oktober 2024)
2. Expertenaustausch zu Anreizmechanismen für die Versorgungsqualität von Energieversorgungsnetzen – insbesondere zur Steigerung der Energiewendekompetenz (29. Januar 2025)
3. Expertenaustausch zu Anreizmechanismen für die Versorgungsqualität von Energieversorgungsnetzen (8. Juli 2025)
ÜNB-Spezifika
Expertenaustausch zum Eckpunktepapier zur Festlegung eines Regulierungsrahmens für Übertragungsnetzbetreiber (10. April 2025)
Expertenaustausch zum Eckpunkt „Beschleunigungsanreize“ (28. April 2025)
Expertenaustausch zum Thema „Jährlichkeit, FSV, Kostenprüfung und Regulierungskonto“ (16. Juni 2025)
Expertenaustausch zum Thema „Effizienzinstrumente und Forschung & Entwicklung“ im Rahmen des Festlegungsverfahrens zur Festlegung eines Regulierungsrahmens für Übertragungsnetzbetreiber (23. Juni 2025)
Weiteres
Auftaktveranstaltung zum Eckpunktepapier Netze. Effizient. Sicher. Transformiert. (2. Februar 2024)
Expertenaustausch zum Vereinfachten Verfahren und zur Kleinstnetzbetreiberregelung (14. März 2025)
Expertenaustausch zum Eckpunktepapier Netze. Effizient. Sicher. Transformiert. (27/28. Mai 2024)
Expertenaustausch zum Modellansatz für einen Betriebskosten-Aufschlag des VKU (16. Juli 2024)
Expertenaustausch zum Modellansatz für einen Betriebskosten-Aufschlag des VKU (10. September 2024)
BDEW-News-Beiträge
BNetzA-Eckpunkte zur Weiterentwicklung der Anreizregulierung vom 19. Januar 2024
BNetzA-Eckpunktepapier „Netze. Effizient. Sicher. Transformiert.“ vorgestellt vom 7. Februar 2024
BDEW begrüßt Weiterentwicklung der Anreizregulierung vom 29. Februar 2024
Weiterentwicklung der Anreizregulierung vom 21. Mai 2024
BNetzA-Expertenaustausch zur Weiterentwicklung der Anreizregulierung vom 4. Juni 2024
Produktivitätsfaktor Xgen Strom: BNetzA konsultiert Festlegungsentwurf vom 21. August 2024
BDEW zieht gemischtes Zwischenfazit zum NEST-Prozess vom 14. Oktober 2024
BDEW kritisiert BNetzA-Planungen zur Weiterentwicklung des Produktivitätsfaktors Xgen vom 14. Oktober 2024
BNetzA veröffentlicht Zwischenstände zum NEST-Prozess vom 17. Januar 2025
BNetzA-Konsultation Datenerhebung für erweiterte Qualitätsregulierung Strom vom 4. Februar 2025
NEST-Prozess: BDEW kritisiert BNetzA-Entwürfe deutlich vom 31. März 2025
NEST: BNetzA-Präsident Klaus Müller im BDEW Vorstand vom 11. April 2025
Weiterentwicklung der Anreizregulierung: NEST vom 20. Mai 2025
BNetzA veröffentlicht erste Entwürfe im NEST-Prozess vom 18. Juni 2025
Pressemitteilung des BDEW vom 18. Juni 2025
NEST-Methodenfestlegungen: BDEW sieht Refinanzierbarkeit von Netzinvestitionen gefährdet vom 30. Juli 2025