Das Bundeskabinett hat am 27. Mai 2026 den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts (BauGB-Novelle) beschlossen.
Gerade für die Energiewirtschaft und die umzusetzende Energiewende sind gute Regelungen im Baugesetzbuch ausschlaggebend. Dass die Bundesregierung ansetzt, Planungs- und Genehmigungsverfahren erheblich zu beschleunigen und insbesondere das Bauleitplanverfahren vollständig zu digitalisieren, was der BDEW seit Jahren und zuletzt in seinem Bürokratieabbaupapier im vergangenen Winter forderte, wird ausdrücklich begrüßt.
Positiv ist zudem, dass im Regierungsentwurf beim neuen privilegierten Flächennutzungsplan, wie in der BDEW-Stellungnahme gefordert, zugunsten der Energiewirtschaft nachgebessert wurde. Auch die Gemeindeöffnungsklausel für die Windenergie ist nun ausdrücklich ohne Zielabweichungsverfahren geregelt (§ 236 Abs. 4 BauGB-E), was mithin der geltenden Rechtslage des § 245e Abs. 5 BauGB entspricht. Der Regierungsentwurf beseitigt damit die im Referentenentwurf angelegte Unklarheit und setzt die BDEW-Forderung vollständig um.
Handlungsbedarf beim Windenergie- und Netzausbau
Allerdings besteht aus Sicht des BDEW neben einzelnen Anpassungen im Verfahrensrecht wichtiger Anpassungsbedarf mit Blick auf den dringend benötigten weiteren Ausbau der Energieinfrastruktur.
Insbesondere müssen der Windenergieausbau – die zentrale Säule unserer Stromversorgung – weiter gestärkt werden, die Privilegierung von Batteriespeichern praxistauglich ausgestaltet werden, ohne den dringend notwendigen Netzausbau (Umspannwerke) zu beschränken. Weiter darf das überragende öffentliche Interesse für die Energieinfrastruktur im sonstigen Außenbereich nicht abgeschwächt werden. Das führt zu nicht vertretbaren Ergebnissen und verkennt die Bedeutung des Ausbaus der Netzinfrastruktur. Auch muss das Ersatzgeld als echte Alternative ausgestaltet werden und der Netzausbau beschleunigt werden, indem die Erschließung als gesichert gilt. Schließlich müssen der Wasserstoffhochlauf und die Ladeinfrastruktur weiter gestärkt werden.
Es zählt nun, im parlamentarischen Verfahren wesentliche Verbesserungen herbeizuführen, damit die Energiewende und die Transformation hin zu Klimaschutz und Energiesouveränität weiter beschleunigt werden können. Diese und weitere Punkte adressiert der BDEW in seiner Stellungnahme vom 17. Juni 2026.