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TAB 2023

Neuer BDEW-Bundesmusterwortlaut für Technische Anschlussbedingungen in der Niederspannung.

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© bubutu / Shutterstock

Der BDEW hat eine neue Fassung des Bundesmusterwortlauts für Technische Anschlussbedingungen in der Niederspannung erarbeitet. Der Musterwortlaut trägt den Titel „TAB 2023“. Die bisherige Fassung stammt aus dem Jahr 2019 (TAB 2019).

Die TAB 2023 ist eine Hilfestellung für Betreiber von Niederspannungsnetzen. Gemäß § 20 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) können Netzbetreiber in Form von Technischen Anschlussbedingungen (TAB) technische Anforderungen an den Netzanschluss und andere Anlagenteile sowie an den Betrieb der Anlage festlegen. Die TAB sind damit Teil der ergänzenden Bedingungen des Netzbetreibers zur NAV und werden somit Bestandteil der Netzanschluss- und Anschlussnutzungsverträge mit den Kunden in der Niederspannung.

Der BDEW und bereits die Vorgängerverbände VDEW und VDN stellen hierfür bereits seit Jahrzehnten einen TAB-Bundesmusterwortlaut zur Verfügung, der in unregelmäßigen Abständen aktualisiert wird.

Die Betreiber von Niederspannungsnetzen können den BDEW-Bundesmusterwortlaut als Basis für die Formulierung ihrer eigenen Technischen Anschlussbedingungen nutzen. In der Vergangenheit hat der BDEW-Bundesmusterwortlaut so sehr breite Anwendung in der Branche gefunden. 

Der BDEW-Bundesmusterwortlaut für die TAB Niederspannung soll damit einerseits eine Anwendungshilfe für die Netzbetreiber sein und zudem auf ein gewisses Maß an Standardisierung bei den Anschlussbedingungen der verschiedenen Netzbetreiber in der Niederspannung hinwirken. Eine möglichst einheitliche Anwendung der Muster-TAB hilft auch, Prozesse für netzübergreifend tätige Installateure zu vereinfachen und unterstützt das Thema „Beschleunigung Netzanschluss“. 

Änderungen im Vergleich zur letzten Fassung
Schwerpunktmäßig wurden mit der TAB 2023 folgende Änderungen gegenüber der bisherigen Fassung vorgenommen:

  • Änderung der Regelung zu Erdungsanlagen (Abschnitt 11 (3))
  • Ergänzung von Regelungen für den Einsatz von Stromsensoren im Vorzählerbereich [insb. in den Abschnitten 4.1 (4), 6 (6), 7.1 (10)]
  • Berücksichtigung aktueller VDE/FNN-Hinweise zu mehren Netzanschlüssen auf einem Grundstück und zum Einsatz von Stromsensoren im Vorzählerbereich
  • Ergänzung von Anhang F mit einem Praxisbeispiel zur Erweiterung von Zähleranlagen
  • Redaktionelle Korrekturen
  • Überarbeitung der Anhänge

Noch nicht berücksichtigt werden konnten die bevorstehenden Auswirkungen durch das laufende Festlegungsverfahren der BNetzA zur Ausgestaltung von § 14a EnWG. Eine Ergänzung der TAB 2023 wird nach Abschluss des Festlegungsverfahrens der BNetzA erforderlich, wenn die konkreten Anforderungen bekannt sind, wahrscheinlich im Q4 dieses Jahres. 

Hinweise zur Änderung der TAB und deren Inkraftsetzung durch Netzbetreiber
Netzbetreiber, die die TAB 2023 als Basis für ihre eigenen Technischen Anschlussbedingungen nutzen möchten, müssen entsprechend einer Änderung ihrer TAB vornehmen.

Rechtliche Voraussetzungen für die wirksame Änderung und Inkraftsetzung der Technischen Anschlussbedingungen durch einen Netzbetreiber sind:

  • die Mitteilung über die Änderung der TAB gegenüber der zuständigen Regulierungsbehörde,
  • eine öffentliche Bekanntgabe (i.d.R. durch eine Bekanntgabe in der regionalen Tagespresse) über die Änderung der TAB und
  • die Veröffentlichung der geänderten TAB am Tag der öffentlichen Bekanntgabe auf den Internetseiten des Netzbetreibers.

Die Änderungen der Technischen Anschlussbedingungen werden dann am nächsten Monatsersten nach der öffentlichen Bekanntgabe wirksam (beispielsweise werden die Änderungen der TAB bei einer öffentlichen Bekanntgabe im Laufe des Monats Mai zum 1. Juni wirksam). Eine Formulierungshilfe für die öffentliche Bekanntgabe finden Sie neben der TAB 2023 im Downloadbereich am Ende dieser Seite.
 

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