Ziel sind praxistauglichere Regeln für die Strombezugskriterien, um Investitionen in erneuerbare Wasserstofferzeugung zu erleichtern und den Aufbau eines Wasserstoffmarktes voranzubringen.
Über die Ausgestaltung der europäischen Wasserstoffregulierung wird bereits seit Jahren diskutiert. Nun zeichnet sich ab, dass die Europäische Kommission Anpassungen bei den Strombezugskriterien vorbereitet und dabei zentrale Forderungen des BDEW aufgreift.
Der DA RFNBO definiert, unter welchen Bedingungen Wasserstoff als erneuerbar anerkannt werden kann. Die Vorgaben zu Zusätzlichkeit sowie zur zeitlichen und geografischen Korrelation des Strombezugs sollten sicherstellen, dass die Wasserstoffproduktion den Ausbau erneuerbarer Energien unterstützt. In der praktischen Umsetzung haben sich die bestehenden Regelungen jedoch als zu starr und damit hinderlich erwiesen. Die Folge: höhere Produktionskosten, erschwerte Projektentwicklung und Unsicherheiten bei Investitionsentscheidungen. Analysen und Rückmeldungen aus der Praxis zeigen, dass die aktuelle Ausgestaltung den wirtschaftlichen Betrieb von Elektrolyseuren erheblich erschwert.
Der BDEW setzt sich deshalb seit Inkrafttreten des DA RFNBO intensiv für eine praxistaugliche Weiterentwicklung des Regelwerks ein. Offen ist bisher, wie weitgehend die Kommission kurzfristige Anpassungen im Delegierten Rechtsakt diskutieren wird. Eine Verschiebung der Scharfstellung der Zusätzlichkeit und der stündlichen Korrelation auf 2035 sowie die Absenkung der Grenze für die Ausnahme von den Strombezugskriterien von 90% auf 80%, würden bereits eine wesentliche Unterstützung in der Phase des beginnenden Marktaufbaus leisten. Diese Änderungen im bestehenden Regelwerk sind wichtig. Gleichzeitig ist zu prüfen, ob, angesichts internationaler Dynamiken bei der Standardsetzung, das europäische Regelwerk grundsätzlicher zu überdenken ist. Ziel ist es, den Markthochlauf von Wasserstoff zu ermöglichen, ohne die Klimaziele aus dem Blick zu verlieren.
Auch auf nationaler Ebene zeigt die politische Arbeit des BDEW Wirkung. Die Bundesregierung hat sich ebenfalls für eine Anpassung des Delegierten Rechtsakts eingesetzt. Ein wichtiges Signal kam vor zwei Wochen auf dem BDEW Kongress: Auf dem Panel „Systemintegration Wasserstoff: Vom Kernnetz zum Markt“ stellte Herr Kluttig, Abteilungsleiter Sicherheit, Gas und Wasserstoff im BMWE, klar, dass die laufende Überarbeitung der Europäischen Kommission des Delegierten Rechtsakts in Richtung einer Anpassung der Strombezugskriterien verlaufen und damit zentrale Anliegen der Branche adressieren würde.
Eine regulatorische Nachjustierung kann dazu beitragen, Investitionen in Elektrolysekapazitäten zu ermöglichen, einen europäischen Wasserstoffmarkt wettbewerbsfähiger aufzubauen und den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft entscheidend zu beschleunigen.