Der BDEW hat seine aktualisierte Stellungnahme zum Regierungsentwurf des TKG-Änderungsgesetzes 2026 vorgelegt. Mit der Novelle sollen der Glasfaser- und Mobilfunkausbau beschleunigt und die rechtlichen Grundlagen für die Kupfer-Glas-Migration weiterentwickelt werden. Der BDEW unterstützt diese Zielrichtung grundsätzlich. Der Regierungsentwurf enthält gegenüber dem Referentenentwurf einzelne Verbesserungen. Besonders positiv ist, dass die vorgesehene Sonderpriorisierung von Stromanschlüssen für Mobilfunkstandorte gestrichen wurde. Dies war eine der zentralen Forderung des BDEW im bisherigen Verfahren.
Für die Energie- und Wasserwirtschaft ist das Gesetz von hoher Relevanz. Viele BDEW-Mitgliedsunternehmen investieren selbst in Glasfasernetze und sind zugleich für den sicheren Betrieb ihrer Versorgungsinfrastrukturen auf leistungsfähige Telekommunikationsnetze angewiesen. Der Entwurf bleibt jedoch bei wesentlichen Fragen hinter den Anforderungen der Branche zurück. Im parlamentarischen Verfahren sind deshalb insbesondere bei der Kupfer-Glas-Migration, der Zugangsregulierung, dem Schutz sensibler Infrastrukturdaten und der Netzebene 4 zentrale Änderungen erforderlich.
Kupfer-Glas-Migration verbindlich und fair absichern
Für eine diskriminierungsfreie Migration müssen Abschaltungen auf objektiven und transparenten Kriterien beruhen. Der BDEW schlägt hierfür unter anderem eine Versorgungsschwelle von 85 Prozent Homes Passed sowie geeignete alternative Zugangsprodukte im Abschaltegebiet vor. Migrationspläne dürfen nicht nur gegenüber der Bundesnetzagentur offengelegt werden. Auch betroffene Marktteilnehmer müssen sie in geeigneter Form einsehen und zu möglichen Diskriminierungsrisiken Stellung nehmen können.
Zwar stärkt der Regierungsentwurf die Berücksichtigung alternativer Glasfasernetze. In der konkreten Abschaltpraxis bleibt sie jedoch weiterhin fakultativ. Dies sollte verbindlicher geregelt werden. Ergänzend sollte sich die Bundesregierung im europäischen Digital Networks Act für ein an objektive Kriterien gekoppeltes Initiativrecht zur Kupferabschaltung einsetzen.
Zugangsregulierung grundlegend überarbeiten
Besonders kritisch bewertet der BDEW § 22a TKG-E. Die Vorschrift birgt das Risiko eines weitreichenden symmetrischen Zugangsregimes für Glasfasernetze ohne beträchtliche Marktmacht. Damit können Investitionsanreize geschwächt und bestehende Geschäftsmodelle nachträglich entwertet werden. Die Kompetenzen der Bundesnetzagentur zur Festlegung von Zugangsprodukt, Zugangspunkt und Entgeltmaßstäben dürfen insbesondere nicht faktisch zu einem physisch entbündelten FTTH-Zugang führen. Regionale Ausbaukosten, Investitionsrisiken und freiwillige Open-Access-Modelle müssen gewahrt bleiben. Auch § 22b TKG-E zum Zugang zu gebäudeinternen Netzen darf nicht in eine ex-ante-artige Entgeltregulierung umschlagen und bedarf einer grundlegenden Überarbeitung.
Die Regelung sollte grundlegend überarbeitet und auf eine eng begrenzte, verhältnismäßige Streitbeilegung reduziert werden. Der BDEW hat hierzu zusammen mit dem Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) und Verband kommunaler Unternehmen (VKU) einen Vorschlag für ein Fairplay Agreement vorgelegt, der zu einem Zugang zu Glasfaser- und Mobilfunknetzen zu fairen Bedingungen für Festnetz- und Mobilfunkbetreibern führen soll.
KRITIS-Daten dezentral und nach Bedarf bereitstellen
Die zusätzlichen Schutzmechanismen beim Gigabit-Grundbuch gehen in die richtige Richtung, lösen das zentrale Sicherheitsproblem aber nicht. Besonders sensible Infrastruktur- und Geodaten sollten nicht anlasslos an eine zentrale Stelle übermittelt und dort gespeichert werden. Ausnahmen für kritische und sicherheitsrelevante Infrastrukturen müssen bereits vor der Übermittlung der Daten greifen.
Der BDEW fordert deshalb ein dezentrales Abrufmodell: Die Daten verbleiben bei den jeweiligen Infrastrukturbetreibern und werden nur im konkreten Bedarfsfall zweckgebunden, projektbezogen und nach dem Need-to-know-Prinzip bereitgestellt. Auch die neue Rechtsgrundlage zur Weiterverarbeitung und Veröffentlichung von Daten in § 203a TKG-E muss konsequent auf das im Einzelfall notwendige Maß begrenzt werden.
Netzebene 4 wirtschaftlich tragfähig ausgestalten
Die Erhöhung des Glasfaserbereitstellungsentgelts auf 720 Euro ist in der Grundrichtung zu begrüßen. Der Umlagezeitraum sollte jedoch wieder auf zwölf Jahre verlängert, die Wirkungsdauer mindestens bis 2032 ausgeweitet und der Betrag künftig dynamisch an die Kostenentwicklung angepasst werden. Die pauschale Begrenzung der Kostenerstattung für die Einrichtung des physischen Zugangs auf 60 Euro netto lehnt der BDEW ab. Maßgeblich sollten die tatsächlich angefallenen Kosten sein.
Das neue Recht auf Vollausbau im Gebäude wird grundsätzlich begrüßt, muss aber konditioniert und praxistauglich bleiben. Erforderlich sind ein nachgewiesener Versorgungsbedarf, ein angemessenes Open-Access-Angebot und realistische, symmetrische Fristen. Bestehende Portfolioplanungen müssen berücksichtigt werden. Bei den technischen Mindeststandards sollte zudem klargestellt werden, dass bei einer Vier-Faser-Verkabelung nicht alle vier Fasern unmittelbar betriebsbereit durchgespliced werden müssen.
Beschleunigung mit Leitungsschutz verbinden
Der BDEW unterstützt die verkürzten Genehmigungsfristen und das ergänzende Anzeigeverfahren nach §§ 127 und 127a TKG-E. Beschleunigung darf jedoch nicht zulasten von Versorgungs-, Leitungs- und Arbeitssicherheit gehen. Ein Verzeichnis fachkundiger Tiefbauunternehmen ist nur dann tragfähig, wenn es belastbare Qualitätsanforderungen, anerkannte technische Regeln und wirksame Eingriffsmöglichkeiten bei mangelhafter Bauausführung abbildet. Eine frühzeitige Abstimmung mit den Betreibern vorhandener Versorgungsnetze sollte gesetzlich gestärkt werden.
Die Streichung der Sonderregelung für priorisierte Stromanschlüsse von Mobilfunkstandorten darf im parlamentarischen Verfahren nicht zurückgenommen werden. Die Verteilung knapper Netzkapazitäten ist energierechtlich einheitlich, transparent und diskriminierungsfrei zu regeln. Sektorspezifische Sonderwege im TKG würden Doppelregelungen und neue Rechtsunsicherheiten schaffen.
Weiteres Verfahren
Der BDEW wird das parlamentarische Verfahren weiter begleiten. Entscheidend ist, dass der Gesetzgeber Beschleunigung und Wettbewerb mit Investitionsschutz, KRITIS-Anforderungen und der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Glasfaserausbaus in Einklang bringt.