„Die Initiative der Länder weist in die richtige Richtung: Um die erfreulich hohen Volumina genehmigter Windenergieprojekte zügig und sicher in die Umsetzung zu bringen, sind Sonderausschreibungen ein geeignetes Instrument. Statt jedoch einmalig 5.000 MW auszuschreiben, sollten die im Klimaschutzprogramm vorgesehenen zusätzlichen 12.000 MW für Windenergie an Land in das EEG aufgenommen und gleichmäßig auf die Ausschreibungsrunden von 2026/27 bis 2030 verteilt werden. So ließe sich der positive Trend über mehrere Jahre hinweg weiter stärken.
Eine Quote von 30 Prozent für Süddeutschland kann fairen Wettbewerb ermöglichen und den dringend benötigten Ausbau der Windenergie in den industriestarken Bundesländern voranbringen.“