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Gebäudemodernisierungsgesetz

Der Gesetzesbeschluss kann nur ein Anfang sein

Heute hat der Bundestag in zweiter und dritter Lesung das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) verabschiedet. Vorbehaltlich der heutigen Beratungen im Bundesrat erklärt hierzu Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Es ist positiv, dass das Gebäudemodernisierungsgesetz zügig durch das parlamentarische Verfahren gebracht wurde. Zwar besteht an einigen Stellen noch deutlicher Nachbesserungsbedarf, zum Beispiel beim Thema Nachhaltigkeitszertifizierung und wie die Biotreppe bürokratiearm umgesetzt werden kann. Mit seinem Abschluss öffnet das Gesetz aber nun endlich den Weg für die nächsten nötigen regulatorischen Schritte Richtung Wärmewende. Entscheidend ist, die gesetzlichen Grundlagen für die Wärmewende jetzt zügig zu vervollständigen und einen konsistenten, investitionssicheren Transformationsrahmen zu schaffen – mit verlässlicher Förderung sowie klaren Rahmenbedingungen für Fernwärme, die kommunale Wärmeplanung und die notwendige Infrastrukturentwicklung. Zudem braucht es Klarheit im Hinblick auf die geplante Grüngasquote.

Von entscheidender Bedeutung ist, dass das Gebäudemodernisierungsgesetz eng mit der kommunalen Wärmeplanung und der Gasnetztransformation verzahnt wird. Die kommunale Wärmeplanung muss ihre Steuerungswirkung entfalten weiter entfalten. Die Wahlfreiheit des Einzelnen bei Heizungslösungen sollte mit den zentralen Infrastrukturentscheidungen vor Ort in Einklang stehen. Technologieoffenheit bei Heizungslösungen darf nicht dazu führen, dass zentrale Infrastrukturentscheidungen unterlaufen werden. Lokal konkurrierende, ineffiziente und kostspielige Mehrfach-Infrastrukturen müssen vermieden werden.

Bei der weiteren Ausgestaltung von Bio-Treppe und Grüngasquote bedarf es einer verlässlichen und realistischen Abschätzung des vorhandenen „Bio-Potenzials“ anhand einer nationalen Biomassestrategie sowie darauf aufbauend einer nationalen Biomethan-Strategie und eines europäischen Zertifizierungs- und Handelssystems.

Außerdem müssen sich die Regelungen im Gebäudemodernisierungsgesetz daran messen lassen, in welchem Umfang sie zur Erreichung der klimapolitischen Ziele beitragen. Eine zentrale Rolle spielt dabei die geplante Evaluation des Gesetzes in 2030 zu eben diesem Beitrag.

Das Zielbild ist klar: eine integrierte, resiliente und bezahlbare Wärmeversorgung. Strom-, Wärme- und Gasinfrastrukturen sind gemeinsam zu denken. Zudem muss die zugesagte Kontinuität bei der Förderung im Effizienz- und Wärmebereich gewährleistet bleiben.“

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