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BDEW zum BauGB, WPG und EnEfG im Kabinett

Infrastrukturausbau beschleunigen, Wärmeplanung weiterentwickeln, Bürokratie abbauen

Heute befasst sich das Bundeskabinett mit den Entwürfen zur Änderung des Baugesetzbuchs, des Wärmeplanungsgesetzes sowie des Energieeffizienzgesetzes. Dazu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

Baugesetzbuch (BauBG):

„Wir unterstützen ausdrücklich das Ziel der BauGB-Novelle, Planungsverfahren deutlich zu beschleunigen, damit der Netzausbau weiter an Tempo aufnimmt. Entscheidend ist jedoch, dass diese Novelle auch mit dem Netzpaket und dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz kohärent verzahnt wird. Sinnvollerweise sollen alle Maßnahmen zusammengedacht werden, damit nicht Widersprüche und Rechtsunsicherheiten drohen, die die dringend notwendige Beschleunigung am Ende ausbremsen.

Die Energiewirtschaft sieht zudem an zentralen Stellen Nachbesserungsbedarf. Der Hochlauf der Erneuerbaren Energien muss mit hohem Tempo weitergehen; insbesondere das Repowering von Windenergie an Land darf nicht weiter eingeschränkt werden. Die bestehende 2-H-Regelung hat sich als praxistauglicher Ansatz erwiesen und sollte durch die BauGB-Novelle nicht etwa dadurch eingeschränkt werden, dass sie in Windenergiegebieten ihre Geltung verliert.

Damit Batteriespeicher bestmöglich im Sinne der Integration Erneuerbarer Energien, Netzstabilität und Versorgungssicherheit eingesetzt werden können, muss die bestehende 200-Meter-Privilegierung im Umkreis von Umspannanlagen erweitert werden und darf nicht durch weitere Abstandsvorgaben leerlaufen. Batteriespeicher sollten im Umkreis von 500 Metern von Umspannwerken möglich sein, wenn sie den Ausbau dieser nicht behindern. Das kann und muss durch ein Veto-Recht des Umspannwerkbetreibers sichergestellt werden.“

Wärmeplanungsgesetz (WPG):

„Die kommunale Wärmeplanung ist ein entscheidender Hebel, um Investitionen in moderne, resiliente Infrastrukturen anzustoßen, die Versorgungssicherheit zu stärken und die Klimaschutzziele zu erreichen. Gerade deshalb ist es richtig, dass kleine Kommunen noch besser in die Lage versetzt werden, eine Wärmeplanung zu erstellen. Jedoch darf die Aussagekraft der Wärmepläne nicht verringert und die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung als reine Pflichtübung gesehen werden.

Es gilt sicherzustellen, dass die verschiedenen Infrastrukturplanungen in den Bereichen Strom, Gas und Fernwärme gut ineinandergreifen. Mehrfachinfrastrukturen gilt es im Sinne der Kosteneffizienz zu vermeiden. Auch im Rahmen von Verfahrenserleichterungen muss weiterhin sichergestellt sein, dass die Beteiligung der Energieversorger und Netzbetreiber gestärkt wird. Über diese Novelle hinausgehend ist es entscheidend, das Wärmeplanungsgesetz konsequent weiterzuentwickeln – hin zu einer integrierten Energieinfrastrukturplanung, die eng mit den Netzentwicklungsplänen Strom und Gas sowie den Transformations- und Dekarbonisierungsfahrplänen abgestimmt ist.“

Energieeffizienzgesetz (EnEfG):

„Seit Herbst 2024 wartet die deutsche Energiewirtschaft auf die Novelle des Energieeffizienzgesetzes. Unternehmen erhoffen sich den von der Politik zugesagten, spürbaren Bürokratieabbau, den der Gesetzentwurf auf rund 834 Millionen Euro pro Jahr taxiert. Bürokratischer Aufwand ist ohne angemessenen Effizienznutzen für Unternehmen eine große finanzielle Belastung.

Grundsätzlich geht das Vorhaben in die richtige Richtung: Viele Regelungen werden auf das nach EU-Recht erforderliche Regelungsniveau zurückgeführt. Das wäre ein entscheidender Schritt in Richtung Entbürokratisierung und zur Stärkung unserer Wettbewerbsfähigkeit in Europa. Für alle Unternehmen ist es ein zentrales Anliegen, ihre Energieeffizienz kontinuierlich zu steigern und dadurch Kosten zu reduzieren. Das unterstützen wir gemeinsam mit allen anderen großen Industrieverbänden über unsere Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN).“

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