„Es ist ein wichtiger Schritt, dass die Bundesregierung den Glasfaser- und Mobilfunkausbau in Deutschland weiter beschleunigen will. Positiv ist insbesondere, dass schnellere Genehmigungs- und Verwaltungsverfahren vorgesehen sind. Auch die Schaffung eines ersten rechtlichen Rahmens für die Kupfer-Glas-Migration ist wichtig, damit der Übergang zu leistungsfähigen Glasfasernetzen verlässlich gestaltet werden kann.
Das Gesetz muss nun jedoch die Investitionssicherheit für alle ausbauenden Unternehmen gewährleisten. Daher muss die diskriminierungsfreie Kupfer-Glas-Migration als transparenter, objektiver und für alle Marktteilnehmer gleich zugänglicher Wechsel von Kupfer- auf Glasfasernetze abgesichert werden. Nach gültigem Recht besteht hierfür bereits ein Handlungsspielraum. Zudem sollten vor dem Hintergrund der sicherheitspolitischen Lage zum Schutz kritischer Infrastrukturdaten die im Gigabit-Grundbuch vorgesehenen Transparenzpflichten noch einmal kritisch bewertet und auf das erforderliche Maß begrenzt werden.
Mit Blick auf den Anschluss von Mobilfunkmasten an das Stromnetz braucht es eine Lösung, die sich in die Systematik des Energiewirtschaftsrechts einfügt und keine Sonderpriorisierung einzelner Anschlussbegehren im Telekommunikationsrecht schafft. Entscheidend ist, dass keine neuen sektorspezifischen Sonderregelungen entstehen, die weitere Anschlussgruppen nach sich ziehen und die angestrebte einheitliche Systematik des Netzanschlussrechts fragmentieren.“