„Die Diskussion im Europäischen Parlament über ein mögliches ‚Stop-the-Clock‘-Verfahren bei der Erweiterten Herstellerverantwortung oder eine neue Folgenabschätzung geht in die falsche Richtung. Ein Aussetzen der Herstellerverantwortung, ohne gleichzeitig die Einführung der vierten Reinigungsstufe auf den Prüfstand zu stellen, würde zu immenser Investitionsunsicherheit für die Wasserwirtschaft führen.
Die von der Pharmaindustrie vorgelegten Berechnungen überschätzen die Kosten der Erweiterten Herstellerverantwortung um nahezu 80 Prozent. Zentrale Vorgaben der Richtlinie werden dabei nicht korrekt berücksichtigt, etwa die höheren Schwellenwerte für verpflichtende Ausbaumaßnahmen, der risikobasierte Ansatz oder die Tatsache, dass in Deutschland lediglich 80 Prozent der Kosten über die Erweiterte Herstellerverantwortung gedeckt werden.
Vor diesem Hintergrund besteht kein Bedarf für eine erneute Studie oder eine Verzögerung der Richtlinie. Vielmehr sollten sich jetzt alle Beteiligten auf eine zügige, rechtssichere und kosteneffiziente Umsetzung der Richtlinie in ihrer jetzigen Form konzentrieren. Der BDEW steht jederzeit bereit, seine Expertise einzubringen und mit allen Akteuren, dem Europäischen Parlament, der Europäischen Kommission und den Mitgliedsstaaten zu kooperieren.“
Hintergrund
Die Hinweise der Pharmaindustrie vor Kostensteigerungen und Versorgungsrisiken stützen sich auf industrieeigene Analysen. Eine BDEW-Prüfung dieser Berechnungen, insbesondere jener von „Medicines for Europe“, identifiziert jedoch deutliche methodische Schwächen und Abweichungen von den Richtlinienvorgaben, was zu einer erheblichen Überschätzung der tatsächlichen Kosten der Erweiterten Herstellerverantwortung führt.
Die vollständige Analyse finden Sie hier.