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Kommunale Wärmeplanung

Wärmeplanungen sind entscheidender Schlüssel für die Wärmewende

Heute endet die gesetzliche Frist, innerhalb derer Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern eine Kommunale Wärmeplanung vorlegen müssen. Auch ein Großteil der mittelgroßen Gemeinden arbeitet bereits an der Wärmeplanung oder hat diese ebenfalls abgeschlossen. Für Kommunen unter 100.000 Einwohner läuft die Frist noch bis zum 30. Juni 2028.

Dazu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Dass die Wärmepläne der Großstädte jetzt vorliegen, ist ein starkes Signal und ein wichtiger Meilenstein für die Wärmewende und das Erreichen der Klimaziele. Als verlässliche Partner haben die Energieversorgungsunternehmen die Kommunen bei der Erstellung der Wärmepläne aktiv unterstützt. Diese Kooperation hat sich bewährt und sollte sich auch bei der Planung in den kleineren Kommunen fortsetzen.

Auf diesem Erfolg dürfen wir uns aber nicht ausruhen. Nach der Planung kommt die Umsetzung. Dafür braucht es jetzt zügig einen konsistenten und investitionssicheren Wärmewende-Rahmen. Dieser muss ein zukunftsgerichtetes Wärmenetzpaket und eine verlässliche Förderung umfassen. Zudem gilt es den Deutschlandfonds zielgerichtet weiterzuentwickeln und auf diese Weise private Investitionen in die Wärmewende zu stärken.

Um die Qualität der Pläne bei ihrer Fortschreibung sowie ihre Verbindlichkeit zu steigern, fordern wir eine Weiterentwicklung der Wärmeplanung im Rahmen einer umfassenden Novelle des Wärmeplanungsgesetzes noch im Herbst 2026. Ziel muss es sein, die Wärmeplanung zu einer integrierten Energieinfrastrukturplanung weiterzuentwickeln, welche die Umsetzung der Gasbinnenmarktrichtlinien berücksichtigt und die Ausbau- und Transformationspläne für die Strom-, Gas-, Wasserstoff- und Wärmenetze als Gesamtsystem betrachtet. Denn Mehrfach-Infrastrukturen sollten im Sinne volks- und betriebswirtschaftlicher Effizienz grundsätzlich vermieden werden. Dies gelingt nur mit qualitativ hochwertigen und aussagekräftigen Wärmeplänen.“

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