Drucken

Klima- und Transformationsfonds

Licht und Schatten bei Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds

Die Bundesregierung hat gestern den Entwurf des Wirtschaftsplans für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) vorgelegt und damit den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 vervollständigt. Dazu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Zunächst begrüßen wir, dass der Klima- und Transformationsfonds entgegen manchen Ankündigungen nicht um 10-15 Prozent schrumpft, sondern sogar mehr Investitionsausgaben umfasst. Allerdings gibt es bei einzelnen Titeln empfindliche Kürzungen, die zulasten der Transformation gehen. Außerdem ist die langfristige Tragfähigkeit der Finanzierungskonstruktion aus Rücklagenentnahmen und Umbuchungen der ETS-Einnahmen fraglich, was der Branche verlässliche Investitionsentscheidungen erschwert. Es bedarf einer dauerhaft verlässlichen Finanzierungsperspektive.

Positiv ist, dass die Ausgaben für Wasserstoff leicht steigen. Allerdings bedarf es für den Wasserstoffhochlauf eines Instruments, das CfD-Mechanismen mit geeigneten Garantieinstrumenten verbindet. Dazu müssen entsprechende Haushaltstitel langfristig vorgesehen und ausreichend Fördermittel im Bundeshaushalt eingeplant werden. Zu kritisieren ist gleichzeitig die Streichung der Haushaltstitel zur Offshore-Elektrolyse und zur systemdienlichen Elektrolyse. Die Bundesregierung sollte die dahinterliegenden Planungen für Förderprogramme und damit die Titel fortführen.

Ebenfalls positiv – wenngleich nicht mehr im Bereich des KTF, sondern des Sondervermögens – ist die geplante Aufstockung der Mittel für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze. Allerdings bleibt diese weiterhin hinter dem Bedarf von mindestens 3,5 Milliarden, perspektivisch sogar 4,5 Milliarden Euro zurück. Im Sinne der Planungs- und Investitionssicherheit sowie der Entlastung der Wärmekunden bedarf es einer gesetzlichen Grundlage und einer Finanzierung aus dem Kernhaushalt, um die wichtige Transformation der Wärmenetze der jährlichen Unsicherheit der Haushaltsverhandlungen zu entziehen.

Die geplante Fortführung der Senkung der Übertragungsnetzentgelte im nächsten Jahr durch staatliche Zuschüsse ist ein wichtiger Schritt. Allerdings gehört diese konsumtive Ausgabe ebenfalls in den Kernhaushalt. Zudem sind zwingend die notwendigen Vorlaufzeiten in der Umsetzung zu beachten. Der Zuschuss sinkt aber von 6,5 Milliarden Euro im Jahr 2026 auf rund 5,5 Milliarden Euro im Jahr 2027. Damit bewegt sich die Bundesregierung weg von ihrem eigenen Ziel, insbesondere Unternehmen dauerhaft und verlässlich bei den Strompreisen zu entlasten. Bei der Stromsteuer bleibt die Bundesregierung weiterhin hinter den Möglichkeiten zurück: Noch immer nutzt sie nicht die Möglichkeit, die Steuer für alle Verbrauchsgruppen auf das europäische Mindestmaß zu senken. Hier sehen wir Nachbesserungsbedarf.

Im Mobilitätsbereich ist die E-Auto Förderung größter neuer Posten. Gleichzeitig sinkt die Förderung des Ankaufs von Bussen mit alternativen Antrieben von 403 Millionen Euro auf lediglich 130 Millionen Euro. Hier sollten die Förderprogramme in bewährter Höhe fortgeführt und verstetigt werden. Die Zuschüsse für die Ladeinfrastruktur verbleiben auf stabilem Niveau. Der Ausbau des Ladeangebots funktioniert jedoch marktlich und bedarf keiner weiteren Fördermittel. Hier können Mittel eingespart und zweckdienlicher eingesetzt werden.

Die geplante Verschiebung von Einnahmen aus dem Europäischen Emissionshandel ist kritisch. 2,7 Milliarden Euro davon sollen nicht für Investitionen des Klima- und Transformationsfonds, sondern für die Konsolidierung des Kernhaushalts verwendet werden. Gleichzeitig sollen Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität den KTF auffüllen. Durch die Umschichtung ist die zweckdienliche Mittelverwendung der Einnahmen aus dem Emissionshandel ebenso wie der Gelder aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität nicht nachvollziehbar. Der Wirtschaftsplan des KTF stützt sich 2027 auf eine Rücklagenentnahme von rund 6,4 Milliarden Euro und kalkuliert zugleich eine nicht näher zugeordnete Globale Minderausgabe von rund 4,4 Milliarden Euro – rund 11 Prozent der Programmausgaben – ein. Wo im Haushaltsvollzug tatsächlich gespart wird, bleibt damit offen.“

Ansprechpartner

Suche