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Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

Mit Novelle Planungssicherheit schaffen – Fadenriss bei Investitionen vermeiden

Die im Koalitionsvertrag von SPD und Union verankerte Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes ist seit 2025 überfällig. Dazu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Die Bundesregierung muss jetzt dringend die Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes in Angriff nehmen. Rund 56 Gigawatt des deutschen Kraftwerksparks verfügen über eine Nutzwärmeauskopplung und machen damit zwei Drittel der steuerbaren Stromerzeugungskapazitäten aus. Viele Unternehmen stellen bereits Investitionen in KWK-Anlagen und Wärmenetze zurück. Ohne Planungssicherheit droht hier ein Fadenriss bei Versorgungssicherheit und Wärmewende. Das Gesetz muss mindestens bis 2035 – besser bis 2038 – verlässlich verlängert und die Förderung an die aktuelle Kostensituation angepasst werden. Zudem braucht es eine klare Regelung für den Weg zu klimaneutralen Brennstoffen, mehr Flexibilität durch Wärmespeicher sowie ein stimmiges Zusammenspiel mit Kapazitätsmechanismus und Bundesförderung für effiziente Wärmenetze.

Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz darf nicht erst nachgelagert und isoliert betrachtet werden, während mit Netzentgeltreform, Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz, Kapazitätsmechanismus und EEG-Novellierung bereits wesentliche Rahmenbedingungen für Investition, Einsatz und Wirtschaftlichkeit von KWK-Anlagen neu gesetzt werden. Die Novelle muss integraler Bestandteil eines konsistenten energiewirtschaftlichen Gesamtbildes sein.

Am 9. Juli wird nun auch der Europäische Gerichtshof darüber entscheiden, ob die Förderung im Rahmen des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes eine staatliche Beihilfe darstellt. Eine Bestätigung des Urteils der Vorinstanz würde den Weg für eine umfassende Novelle der Kraftwärmekopplung wesentlich erleichtern und die Umstellung der hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplung auf die Bedürfnisse einer zunehmend durch Erneuerbare Energien geprägten Energieversorgung könnte endlich mit einem langfristigen Planungshorizont erfolgen.“

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