Berlin, 11. Juni 2026 – Die Nitratinitiative warnt vor deutlichen Rückschritten beim Düngegesetz. Der Bundesrat berät am 12. Juni 2026 über die Ausschussempfehlungen zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes. Dabei zeigen die Empfehlungen, die im Vorfeld des Bundesratsplenums von Agrar- und Umweltausschuss abgegeben wurde, in gegensätzliche Richtungen.
Der Umweltausschuss fordert rechtssichere Gebietsausweisungen, belastbare Datengrundlagen und eine stärkere Einbindung der Wasserwirtschaftsverwaltungen. Der Agrarausschuss schlägt dagegen Streichungen vor, die genau dort ansetzen, wo das Düngegesetz fachlich, rechtlich und europapolitisch gestärkt werden müsste. Bezüge zu unionsrechtlichen Vorgaben, Verbindlichkeit und mit Nitrat belasteten Gebieten werden gestrichen oder abgeschwächt. Damit würden die Empfehlungen des Agrarausschusses aus Sicht der Nitratinitiative keine Verbesserung, sondern eine Verschlechterung des Düngegesetzes bedeuten.
Besonders kritisch bewertet die Nitratinitiative die Empfehlungen des Agrarausschusses. Diese Vorschläge schwächen aus Sicht der Nitratinitiative den Schutz von Grund- und Oberflächengewässern und erhöhen das Risiko neuer rechtlicher Auseinandersetzungen mit Blick auf die Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie. Damit stehen erneut rechtliche Risiken und zusätzliche Belastungen für die Wasserwirtschaft im Raum. Wird der Gewässerschutz im Düngerecht geschwächt, kann am Ende auch der Aufwand für die Trinkwasseraufbereitung steigen.
Mit der vorgeschlagenen Streichung von § 3 Absatz 2a DüngG-E entfällt die Ermächtigung, die zumindest noch einen Weg für ein verbindliches und verursachergerechtes Nährstoffbilanzierungsinstrument eröffnet hätte. Das ist aus Sicht der Nitratinitiative eine klare Absage an einen wirksamen Gewässerschutz. Ohne eine belastbare Erfassung der Nährstoffzufuhr und -abfuhr bleiben Stickstoffüberschüsse schwer nachvollziehbar. Eine verbindliche Nährstoffbilanzierung ist jedoch entscheidend, um Überschüsse zu erkennen, Nährstoffverluste in die Umwelt zu minimieren und Gewässer wirksam zu schützen.
Auch die weiteren Vorschläge des Agrarausschusses weisen in die falsche Richtung. Der ausdrückliche Bezug auf unionsrechtliche Vorgaben bei Ausnahmen für gewässerschonend wirtschaftende Betriebe soll gestrichen werden. Zugleich soll der Bezug zu mit Nitrat belasteten Gebieten abgeschwächt oder gestrichen werden. Beides würde aus Sicht der Nitratinitiative neue Rechtsunsicherheit schaffen. Die Ausweisung nitratbelasteter Gebiete ist keine Formalie, sondern Voraussetzung dafür, Maßnahmen dort anzusetzen, wo Belastungen tatsächlich bestehen.
Deutschland braucht ein Düngerecht, das Rechtssicherheit schafft, europäische Vorgaben erfüllt und den Schutz von Grund- und Oberflächengewässern verbindlich absichert. Die Vorschläge des Agrarausschusses leisten aus Sicht der Nitratinitiative das Gegenteil. Sie bedeuten Rückschritt statt Fortschritt und gefährden aus Sicht der Nitratinitiative die notwendige Verlässlichkeit für Landwirtschaft, Vollzug, Wasserversorgung und Wasserwirtschaft.
Verantwortliche in den Verbänden:
Martin Weyand – BDEW – Hauptgeschäftsführer Wasser /Abwasser
Patrick Müller – BUND – Referent für Agrarpolitik, Schwerpunkt Tierhaltung
Björn Pasemann – DNR – Referent für Naturschutz und Agrarpolitik
Sascha Müller-Kraenner – DUH – Bundesgeschäftsführer
Anne Hamester – Greenpeace – Landwirtschaftsexpertin Greenpeace
Wolfgang Deinlein – IAWR – Geschäftsführer
Clivia Conrad – ver.di – Leiterin Bundesfachgruppe Wasserwirtschaft
Über die Nitratinitiative
Die Nitratinitiative besteht aus einer Gewerkschaft (ver.di), zehn Umweltverbänden und dem BDEW. Das gemeinsame Ziel ist es, die Nitratkonzentration in Gewässern zu begrenzen. Mit zielgerichteten Beiträgen und Aktionen soll auf die Notwendigkeit einer gewässer- und umweltverträglichen Landwirtschaft aufmerksam gemacht werden, denn sauberes Wasser ist ein hohes Gut.