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Statement für die Presse

BDEW-Chefin Kerstin Andreae zur EEG-Novelle

Zum Entwurf der EEG-Novelle erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW):

"Der BDEW unterstützt die klimapolitische Zielsetzung der Bundesregierung und fordert einen forcierten Ausbau der Erneuerbaren Energien. Der EEG-Entwurf enthält viele richtige Ansätze, bedarf an vielen Stellen jedoch der Nachschärfung. Der BDEW hat hierzu eine umfangreiche Stellungnahme an das Bundeswirtschaftsministerium übermittelt und wird sich intensiv in das Gesetzgebungsverfahren zur Novelle einbringen.

Wir begrüßen ausdrücklich die neue Regelung im EEG-Entwurf, wonach die Nutzung Erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung im öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Die reine Festschreibung dieser neuen Regelung reicht aber nicht aus, um den Ausbau voranzubringen und bestehende Genehmigungshemmnisse zu überwinden. Vielmehr muss sichergestellt werden, dass die getroffenen Festschreibungen auch in den einzelnen Fachgesetzen widergespiegelt werden und tatsächlich angewendet werden.

Die in der Novelle vorgesehenen technologiespezifischen Ausbaupfade für Erneuerbare Energien erscheinen uns angemessen. Aber: Es fehlt ein Mechanismus, mit dem die Ausbaupfade an die wahrscheinliche Anhebung der europäischen Klimaziele angepasst werden können. Eine weitere Gefahr für die Zielerreichung liegt in der Entwicklung des Bruttostromverbrauchs. Auch hier sollte zeitnah und flexibel bei Zubaumengen und Ausschreibungsvolumina nachgesteuert werden können.

Absolut richtig und wichtig sind die Pläne der Bundesregierung, die Kommunen an den Erlösen von Windparks zu beteiligen. Die vorgesehene verpflichtenden Schenkung an die Standortgemeinde ist ein sinnvolles Instrument, um die Akzeptanz für den Bau neuer Windparks zu erhöhen. Um die Akzeptanz effektiv zu steigern, sollte der EEG-Entwurf hier im Detail noch nachgeschärft werden.

Im Bereich der Photovoltaik brauchen wir endlich einen Boom auf den Dächern. Hier ist der Entwurf noch viel zu zaghaft! Zu begrüßen ist allerdings die Ausweitung der Korridore neben Straßen und Schienen bei der Freiflächen-PV. Auch die Übertragbarkeit nicht ausgeschöpfter Ausschreibungsvolumina sind wichtig und richtig. Noch konsequenter wäre es allerdings, auch etwaige nicht realisierte Volumina den Ausschreibungsvolumina wieder zuzuschlagen.

Die Zusammenarbeit und Koordination von Bund, Ländern sowie Kommunen muss deutlich intensiviert werden. Dies gilt insbesondere für die Identifizierung möglicher Standorte für EE-Anlagen, die Erschließung und Nutzbarmachung dieser Standorte sowie die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. Bislang ist in der Novelle allerdings nur vorgesehen, Berichtspflichten weiterzuentwickeln. Bundesregierung und Gesetzgeber sollten hier konkretere Vorschläge unterbreiten, um eine umfassende Koordination sicherzustellen.

Der BDEW zeigt in seiner Stellungnahme darüber hinaus zahlreiche Verbesserungsmöglichkeiten bei den geplanten Ausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächen und Dachanlagen auf und macht Vorschläge zum Umgang mit den wichtigen Themen Eigenversorgung, Mieterstrom, zur Verbesserung der Fördereffizienz sowie für Anschlussregelungen für ausgeförderte EEG-Anlagen und zum weiteren Ausbau der Offshore-Windenergie."


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